Die NOZ nennt die AfD „zugelassen“ und „provozierend“, verschweigt „gesichert rechtsextremistisch“ und erklärt demokratischen Widerstand zur Symbolpolitik. Wer das Framing der AfD reproduziert, macht sich der Normalisierung schuldig.
Hallo NOZ, hallo Herr Schönstedt,
der Kommentar „Billige Symbolpolitik“ reproduziert ein Argumentationsmuster, das weniger analysiert als normalisiert.
Der Text dreht eine politisch folgenreiche Frage um. Wer einer rechtsextremen Partei keine Bühne bieten will, betreibt laut Schönstedt „Aktionismus“ und beschädigt den Rechtsstaat. Das Opfer ist nicht die Demokratie, sondern der Reeder.
Dass der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft, kommt im Text wie von der NOZ mittlerweile gewohnt nicht vor. Was vorkommt ist, sie sei „zugelassen“. Das stimmt juristisch, erklärt politisch aber nichts. Die Zulassung einer Partei ist kein Argument dagegen, ihr öffentlich die Kooperation zu verweigern.
Besonders aufschlussreich ist der Gesinnungscheck-Vergleich. Wer AfD-Veranstaltungen meidet, müsste demnach auch Handwerker nach ihrer Partei fragen. Das ist absurd, weil es den Unterschied zwischen einem Alltagsgeschäft und der bewussten Bereitstellung einer Plattform für eine rechtsextreme Fraktion einebnet. Ein Raddampfer für eine Fraktionsveranstaltung ist kein Rohrbruch.
Der Beschluss des Sylter Hauptausschusses ist demokratischer Widerstand. Ihn als billige Symbolpolitik abzutun und gleichzeitig die AfD als bloß „provozierende“, aber legitime Partei darzustellen, ist keine Einordnung. Es ist Framing im Sinne der Partei, die man angeblich nur kritisch begleiten will.
Mit freundlichen Grüßen
Update vom 09.06.2026, Post von Herrn Schönstedt
Sehr geehrter Herr Reichl,
haben Sie vielen Dank für Ihre scharfe und fundierte Kritik an meinem Kommentar. Ich schätze es sehr, wenn Leser so tief und präzise in die Argumentationsstrukturen einsteigen.Sie sprechen einen wesentlichen Punkt an: Natürlich gibt es einen qualitativen Unterschied zwischen einer alltäglichen Handwerksleistung und dem bewussten Bereitstellen einer großen, öffentlichen Plattform für eine Fraktion, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Dass mein Vergleich diese Nuance ein Stück weit einebnet, ist ein berechtigter Einwand, den ich gerne mitnehme.Der Kern meines Arguments liegt jedoch auf einer anderen Ebene – nämlich bei der Rolle staatlicher Institutionen: Wenn ein offizielles politisches Gremium wie der Hauptausschuss eine Drohkulisse gegen einen Unternehmer aufbaut, um die Stornierung eines legalen Vertrages zu erzwingen, überschreitet die Politik aus meiner Sicht eine rote Linie. Für mich ist das schädliche Pranger-Politik, kein „demokratischer Widerstand“.Selbstverständlich trifft es in diesem konkreten Fall eine Partei, bei der viele von uns – mich eingeschlossen – eine Abgrenzung grundsätzlich für notwendig erachten. Aber was passiert, wenn staatliche Organe ein solches Machtmittel das nächste Mal gegen eine Sache oder eine Meinung aufbauen, die uns am Herzen liegt? Wenn die Politik anfängt, das Wirtschaftsleben per moralischem Druck zu lenken, ist das ein gefährlicher Präzedenzfall, der den Spielregeln unseres Rechtsstaates langfristig schadet.
Dass Sie die Prioritäten angesichts der Bedrohung durch den Rechtsextremismus anders setzen, respektiere ich vollkommen. Genau über diese Grenzen muss und darf in einer Demokratie gestritten werden.Vielen Dank für Ihren wertvollen Beitrag zu diesem Diskurs.
Mit freundlichen GrüßenJan Schönstedt
Meine Replik dazu:
Hallo Herr Schönstedt,
vielen Dank für Ihre offene Antwort und die Bereitschaft, den Handwerker-Vergleich zu überdenken.
Ihr Kernargument verstehe ich, Staatliche Institutionen, die Druck auf Unternehmer ausüben, schaffen einen Präzedenzfall. Die Frage ist, ob dieser Präzedenzfall-Einwand hier trägt.
Eine öffentliche Resolution und der Appell einer Bürgermeisterin sind kein staatlicher Zwang. Kein Vertrag wurde aufgelöst, kein Ordnungsrecht eingesetzt, keine Lizenz entzogen. Was stattfand, war politische Meinungsäußerung durch gewählte Vertreter gegenüber einem Bürger. Das ist keine Drohkulisse im rechtsstaatlichen Sinne, sondern demokratische Kommunikation. Ob das klug war, kann man diskutieren. Ein Verfassungsproblem ist es nicht.
Der Präzedenzfall-Einwand hat zudem eine Leerstelle. Er funktioniert nur, wenn man die AfD als normale Partei behandelt, bei der die gleichen Regeln gelten wie bei jeder anderen. Aber genau das ist der Streitpunkt. Eine Partei, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, ist nicht einfach eine Meinung unter vielen. Wer trotzdem mit dem Präzedenzfall-Argument arbeitet, ohne diese Einstufung zu benennen, normalisiert die Partei implizit. Das war meine Ausgangskritik, und die bleibt.
Mit freundlichen Grüßen