Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

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Ewerts AfD-Analyse in der NOZ: Melonisierung oder Verharmlosung?

Ewerts These zur AfD in der NOZ vom 04.06.2026 ist nicht nur falsch, sondern gefährlich, da sie die AfD als normalen Akteur darstellt, obwohl Gerichte und Verfassungsschutz sie als Bedrohung für die Demokratie einstuft.

Burkhard Ewert, Chefredakteur der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ), hat in seinem aktuellen Artikel „Die nächste Republik – Sechs Thesen über die Zukunft unseres Parteiensystems“ in der NOZ vom 04.06.2026 eine provokante These zur AfD aufgestellt. Die Partei werde sich „melonisieren“, also, ähnlich wie Giorgia Melonis Fratelli d’Italia, durch wachsenden Zuspruch aus der Mitte gemäßigter und damit salonfähiger werden. Doch diese These steht in eklatantem Widerspruch zu den jüngsten gerichtlichen Einstufungen der AfD in mehreren Bundesländern (darunter auch Niedersachsen) als gesichert rechtsextrem bzw. Verdachtsfall.

In Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen und Hessen wird die AfD bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Nur auf Bundesebene blockierte das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2026 eine solche Einstufung, vorerst und nur im Eilverfahren. Die Begründung: Der Verfassungsschutz müsse zunächst weitere Beweise vorlegen.

Ewerts These: Die AfD „melonisiert“ sich

Ewert argumentiert, der wachsende Zuspruch aus der Mitte der Gesellschaft (insbesondere von Ex-SPD-Wählern, Frauen und sozial besser Gestellten) werde die AfD zur Mäßigung zwingen. Als Beispiel führt er Sachsen an, wo sich die AfD bereits zahmer gebe, um nicht noch weiter nach rechts abgedrängt zu werden. Er verweist auf Manfred Güllner (Forsa), der feststellt, dass die AfD keine Partei alter, frustrierter Männer mehr sei, sondern zunehmend breitere Wählerschichten anziehe. Ewerts Schlussfolgerung lautet, die AfD werde sich anpassen, um regierungsfähig zu werden. Ähnlich wie Melonis Partei in Italien, die trotz rechtspopulistischer Wurzeln gemäßigter auftrat, sobald sie an die Macht kam.

Zitat Ewert:

„Die Melonisierung der AfD, um Italien und die dortige Rechte mit ihrer teilweisen Entradikalisierung als Referenz zu bemühen, wird durch den wachsenden und der Mitte entspringenden Zuspruch wahrscheinlicher.“

Die Realität: Gerichtliche Einstufungen und verfassungsfeindliche Tendenzen

Ewerts Optimismus (oder Naivität?) ignoriert drei zentrale Fakten:

Gerichtliche Einstufungen als rechtsextrem

Die AfD ist in fünf Bundesländern bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft, in Hessen nun als Verdachtsfall. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden begründete seine Entscheidung mit:

  • „Hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
  • Keiner Distanzierung des hessischen Landesverbands vom Bundesverband, der selbst als Verdachtsfall gilt
  • Landesspezifischen Anhaltspunkten, die die Einstufung rechtfertigen

Fazit: Die AfD ist keine „normale“ Partei, sondern wird von Gerichten und Verfassungsschutz als Gefahr für die Demokratie eingestuft. Eine „Melonisierung“ wäre nur dann denkbar, wenn die Partei ihre ideologischen Kerne (z. B. völkisches Nationalverständnis, Ablehnung des Grundgesetzes) aufgäbe, wofür es allerdings keine Anzeichen gibt.

Die AfD radikalisiert sich weiter

Während Ewert eine Mäßigung prognostiziert, zeigt die Realität das Gegenteil:

  • In Thüringen und Sachsen dominieren Flügel wie der „Flügel“ (ehemals um Björn Höcke), die eine offen rechtsextreme Agenda vertreten.
  • Die Programmatik der AfD (z. B. Forderung nach Remigration, Ablehnung der Menschenwürde für alle, Angriffe auf die Pressefreiheit) ist unvereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
  • Personelle Verstrickungen: Mehrere AfD-Mitglieder stehen in Verbindung zu rechtsextremen Netzwerken (z. B. Identitäre Bewegung, Reichsbürger).

Aktuelles Beispiel Hessen:
Der hessische AfD-Landesverband wird von Andreas Lichert und Robert Lambrou geführt, beide gelten als hardliner und stehen für eine unversöhnliche Opposition gegen den „Systemwechsel“ (i. e. die demokratische Ordnung). Eine Distanzierung von extremistischen Positionen ist nicht erkennbar.

Wahlstrategie ≠ Ideologie

Ewert verwechselt Wahlkampftaktik mit ideologischer Veränderung. Dass die AfD gemäßigtere Töne anschlägt, um Wähler aus der Mitte zu gewinnen, bedeutet nicht, dass sie ihre Ziele geändert hat. Im Gegenteil:

  • Die Doppeldeutigkeit der AfD-Sprache (z. B. „Heimat“ statt „völkisch“, „Souveränität“ statt „Ausländer raus“) ist eine bewusste Strategie, um Salonfähigkeit zu erlangen, ohne die Substanz zu ändern.
  • Historische Parallelen: Auch die NPD versuchte in den 1960ern, sich als „bürgerlich“ zu geben, ohne Erfolg. Die Ideologie blieb antidemokratisch.

Warum Ewerts Analyse problematisch ist

Verharmlosung durch Terminologie

Ewerts Begriff der „Melonisierung“ ist irreführend. Giorgia Meloni hat zwar gemäßigtere Rhetorik übernommen, ihre Politik (z. B. Migrationsbekämpfung, Angriffe auf LGBTQ+-Rechte, Medienfeindlichkeit) bleibt rechtspopulistisch bis rechtsextrem.

Die AfD geht noch weiter. Während Meloni sich an die demokratischen Spielregeln hält, lehnt die AfD das Grundgesetz explizit ab (z. B. durch Forderungen nach „Widerstandsrecht“ gegen die Regierung).

Kann eine Partei, die das Grundgesetz ablehnt, überhaupt „melonisiert“ werden, oder ist das eine Verharmlosung?

Ignoranz gegenüber gerichtlichen Fakten

Ewert erwähnt gar nicht erst, dass die AfD in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem gilt. Stattdessen stützt er sich auf Wahlumfragen und soziodemografische Verschiebungen, als ob Wählerzuspruch die Ideologie der Partei ändern würde.

Die Realität sieht anders aus. Verfassungsschutzberichte (Bund und Länder) dokumentieren kontinuierlich verfassungsfeindliche Bestrebungen. Gerichte bestätigen diese Einschätzung – trotz Klagen der AfD.

Fehlende Differenzierung

Ewert behandelt die AfD als homogene Partei, dabei gibt es unterschiedliche Flügel. Zum einen die „Realos“ (z. B. Alice Weidel), die versuchen, bürgerliche Wähler anzusprechen. Dann die „Hardliner“ (z. B. Björn Höcke, Andreas Kalbitz), welche offen rechtsextreme Positionen vertreten.

Doch selbst die „gemäßigteren“ Kräfte der AfD distanzieren sich nicht von den Extremisten, im Gegenteil. Sie tolerieren sie, um die Macht in der Partei nicht zu verlieren. Das zeigt deutlich, dass die AfD ist keine Partei der Mitte, sondern eine Sammlungsbewegung des Rechtsextremismus mit taktischer Anpassungsfähigkeit.

Fazit: Ewerts These ist eine gefährliche Verharmlosung

Burkhard Ewerts Annahme, die AfD werde sich durch Wählerzuspruch aus der Mitte „melonisieren“, ist naiv.

Seine Analyse verharmlost die AfD, indem sie Wahlstrategie mit Ideologie verwechselt. Sie ignoriert gerichtliche Einstufungen als rechtsextrem in mehreren Bundesländern (inkl. Hessen). Sie ignoriert die ideologische Kernagenda der AfD, die unvereinbar mit der Demokratie ist. Sie ignoriert historische Erfahrungen, die zeigen, dass Rechtsextremismus sich tarnen, aber nicht ändern lässt.

Ob er bewusst oder unbewusst die Gefahr seiner normalisierenden Texte ignoriert, lässt sich nur spekulieren.

Drei Artikel, ein blinder Fleck: Wie die NOZ das OVG-Urteil zur AfD Niedersachsen verdrängt

OVG Lüneburg bestätigt: AfD Niedersachsen gesichert rechtsextrem. Die NOZ widmete dem gestern einen Kurzartikel. Heute drei AfD-Stücke, kein einziges erwähnt das Urteil. Scheller darf die Partei als Reformkraft präsentieren, Seiferts Neonazi-Vergangenheit wird mit „Schwiegermuttertraum“ eingeführt.

Hallo NOZ,

am 29. Mai 2026 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt, dass der Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Das ist kein Randgeschehen. Es ist ein Urteil, das jede redaktionelle Entscheidung über den Umgang mit dieser Partei grundiert.Die heutige Ausgabe zeigt, wie die NOZ damit umgeht.

Auf Seite 2 breitet Sonja Scheller die gesundheitspolitischen Positionen der AfD aus. Das Wort „Rechtspopulisten“ fällt einmal, ganz am Anfang, danach tritt die Partei als normale Oppositionskraft mit prüfenswerten Sparvorschlägen auf. Das OVG-Urteil kommt nicht vor. Wer den AfD-Vorschlag, ausländische Bürgergeldempfänger vom Krankenversicherungsschutz auszuschließen, als legitime Reformidee präsentiert, ohne den verfassungsrechtlichen Status der Partei zu benennen, normalisiert durch Weglassen. Das ist die gravierendste Entscheidung in der heutigen Ausgabe.

Auf Seite 29 listet ein Artikel zur Social-Media-Strategie der AfD im Landkreis Osnabrück fleißig alle Kanäle und Kontaktpunkte der Partei auf. Auch hier fehlt das Urteil vom 29. Mai vollständig. Dass der Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen gerade als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, wäre der naheliegendste Kontext für einen Artikel über die digitale Selbstdarstellung genau dieses Landesverbands gewesen.

Auf Seite 4 erscheint ein Porträt des neuen AfD-Generalsekretärs in Mecklenburg-Vorpommern, Dario Seifert, der eine dokumentierte Vergangenheit in der Jugendorganisation der NPD hat. Der Artikel benennt das, was ihn von früheren NOZ-Porträts von AfD-Politikern und NPD-Funktionären unterscheidet. Aber er beginnt mit dem Satz, Seifert wäre „sicher der Traum so mancher Schwiegermutter“. Wer einen Mann mit Neonazi-Vergangenheit so einführt, hat eine Tonentscheidung getroffen, die der nachfolgenden Kritik die Schärfe nimmt.

Drei Artikel an einem Tag, alle zur AfD, keiner erwähnt das OVG-Urteil vom 29. Mai. Dem Urteil selbst widmete die NOZ gestern einen kleinen Artikel. Das Missverhältnis ist eine redaktionelle Aussage.

Mit freundlichen Grüßen

Habeck wollte die Heizung. Stegemann will das Haus. Die NOZ nennt das mutig.

Am 29.05. schrieb Sonja Scheller in der NOZ, Stegemanns Forderung nach Vermögensheranziehung bei Pflege sei eine „unbequeme Wahrheit“. Heute interviewt sie ihn dazu, ohne Gegenstimme. Habeck wollte die Heizung. Stegemann will das Haus. Die NOZ findet das mutig.

Vor drei Tagen haben wir an dieser Stelle dokumentiert, wie die NOZ vom 29. Mai auf einer einzigen Seite drei Texte mit identischer sozialpolitischer Linie platziert hat – ohne eine einzige Gegenstimme. Sonja Scheller trat dabei gleich doppelt auf, als Meinungsautorin, die Stegemanns Forderung nach Vermögensheranziehung bei Pflegekosten als „unbequeme Wahrheit“ rahmte, und als scheinbar neutrale Gesprächspartnerin im 360°-Forum zum Thema Asyl und Sozialstaat.

Heute, am 1. Juni, erscheint auf Seite 4 das Interview mit CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann. Geführt von Sonja Scheller.

Was Stegemann fordert

Der Befund ist kurz zusammengefasst. Stegemann will, dass Eigenheime und Ersparnisse künftig konsequenter für Pflegekosten herangezogen werden. Die 10-Jahres-Schenkungsfristen, mit denen Familien Vermögen vor dem Sozialamt schützen, sollen verschärft werden. Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro, ab der Kinder für elterliche Pflegekosten aufkommen müssen, soll gesenkt werden. Das alles nennt er Subsidiarität.

Zum Vergleich; als Robert Habeck 2023 das Gebäudeenergiegesetz vorlegte, war die mediale Empörung gewaltig. Der Staat greife ins Eigenheim. Ein Angriff auf die Mittelschicht. Habeck wollte die Heizung aus dem Keller. Stegemann will das Haus, und dazu noch das Konto der Kinder.

Der redaktionelle Effekt

Was am 29. Mai wie ein Meinungsbeitrag aussah, erweist sich heute als etwas anderes, nämlich als Vorbereitungstext für das eigene Interview.

Wer am 1. Juni das Stegemann-Gespräch liest, hat die Deutung bereits im Kopf. „Unbequeme Wahrheit.“ „Bittere, aber notwendige Debatte.“ Scheller hat den Rahmen gesetzt, bevor die Fragen gestellt wurden. Das ist redaktionell bemerkenswert, nicht weil Meinungstexte verboten wären, sondern weil die Kombination aus Kommentar und Interview in derselben Hand, im Abstand von drei Tagen, ohne Gegenperspektive, keine Einordnung mehr ist. Es ist Verstärkung.

Was weiterhin fehlt

Kein Text in der NOZ zieht den naheliegenden Vergleich zum Heizungsgesetz. Keine Stimme fragt, warum dieselbe Partei, die Habecks Eingriff ins Eigenheim zur Kulturkampffrage erhoben hat, nun selbst tiefer in private Vermögensverhältnisse eingreift, und das als Vernunftprinzip verkauft.

Der Birkenstock-Befund vom 29. Mai gilt weiterhin. Während auf Seite 4 das Eigenheim der Pflegebedürftigen zur Disposition steht, bleibt die Frage nach anderen Finanzierungsquellen redaktionell unsichtbar.

Das Muster

Einzeln ist jeder dieser Texte vertretbar. Zusammen ergibt sich ein Bild. Kommentar vor Interview, beide von derselben Autorin, beide ohne strukturelle Gegenfrage. Wer das Heizungsgesetz als Übergriff behandelt und Stegemanns Vermögensgriff als mutige Reform, der hat nicht die Seiten gewechselt. Der hatte nie eine.

Die NOZ und Ewerts Maßstäbe: Wenn Kunstkritik zur Entlastungsrhetorik wird

Ewert beklagt mangelndes Kunstverständnis beim Publikum, das Rechtsextremismus auf der Bühne nicht toleriert. Und die NOZ, die den Begriff „Rechtsextremismus“ bei der AfD selbst meidet, nickt dazu. Das Muster bleibt dasselbe.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

die Kolumne „Geht das Kunstverständnis verloren?“ folgt einem Muster, das aus Ihren Texten vertraut ist. Eine Dritte spricht, Sie geben wieder, und am Ende steht eine politische These, die Sie sich durch Auswahl und Schweigen zu eigen machen.

Der Kerngedanke, den Sie aus Angela Richters Essay destillieren, lautet, wer Rechtsextremismus zu scharf benennt, treibt Wähler in die Arme der AfD. Das ist keine kunstkritische Beobachtung, sondern eine politische Umkehrstrategie. Nicht die AfD ist das Problem, sondern die, die sie klar einordnen. Dass diese These empirisch nicht belegt ist, bleibt unerwähnt.

Die rhetorische Konstruktion ist dabei bemerkenswert. Richter sagt, Ewert nickt. Kritik kommt nicht von ihm, sondern aus einem zitierten Essay. Das ist eine bekannte Technik der Entlastungsrhetorik. Wer auswählt, was er wiedergibt, und es unkommentiert stehen lässt, übernimmt inhaltlich Verantwortung, ohne sie formal zu beanspruchen.Inhaltlich ist das Argument über begriffliche Unschärfe zwischen „rechts“ und „rechtsextrem“ zudem doppelt problematisch. Die NOZ ist selbst für genau diese Unschärfe dokumentiert kritisiert worden. In mehreren Artikeln zur AfD-Hochstufung durch den niedersächsischen Verfassungsschutz im Februar 2026 vermied die Redaktion konsequent den Begriff „Rechtsextremismus“, obwohl er aus der Primärquelle des Innenministeriums stammt. Wer also Unschärfe beklagt, sollte im eigenen Haus anfangen.

Das nostalgisch beschriebene „gebildete, gelassene“ Theaterpublikum, das Provokation aushielt, hielt diese vor allem deshalb aus, weil es gesellschaftlich privilegiert und nie wirklich betroffen war. Gelassenheit ist ein Luxus, den man sich leisten kann, wenn die Bühne über andere spricht. Dass dieses Publikum als Maßstab demokratischer Reife gesetzt wird, sagt mehr über den Standpunkt des Textes als über das Theater.

Der Satz, dass das neue Publikum sich „bestätigt fühlen“ wolle statt sich beleidigen zu lassen, soll nach Kunstkritik klingen, ist aber tatsächlich politische Abwertung. Ebenso ist es Verharmlosung, das Unbehagen von Menschen, die auf einer öffentlich geförderten Bühne mit Positionen konfrontiert werden, die ihre Grundrechte in Frage stellen, als Kunstverständnismangel umzudeuten. Mit ästhetischer Analyse hat das nun wirklich nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Homestory statt Journalismus. Wie die NOZ Frank Schäffler porträtiert

Die NOZ porträtiert Frank Schäffler anlässlich seines neuen Buchs, atmosphärisch, wohlwollend, unkritisch…und unvollständig. Es fehlen bspw. seine nachweislich falsche 150.000-Euro-Behauptung zur Wärmepumpe, seine eigene Wärmepumpe, seine Klimaskepsis seit 2014, seine Lobbyvernetzungen. So bleibt es PR im Redaktionsmantel.

Die Neue Osnabrücker Zeitung hat Frank Schäffler in der Ausgabe vom 27.05.2026 ein Porträt gewidmet, erstellt von Philipp Ebert. Anlass ist sein neues Buch „Generation Debts“, in dem der FDP-Politiker die Babyboomer für die Staatsschulden anklagt. Der Text liest sich flüssig, ist atmosphärisch dicht geschrieben und vermittelt das Bild eines sympathischen Nonkonformisten mit Reformwillen. Er ist aber auch, gemessen an journalistischen Mindestanforderungen, ein Versagen.

Die Form erzeugt die Botschaft

Philipp Eberts Text beginnt nicht mit einer These, sondern mit einer Kulisse. Billardtisch, Flipperautomat, Dartscheibe, Designer-Ofen, warmes Tageslicht. Schäffler bedient die Kaffeemühle. Der Grill muss für das Foto ein Stück nach links. Wir sind nicht bei einem Politiker, wir sind zu Besuch bei einem Lebenskünstler mit Bodenhaftung.

Das ist keine Kleinigkeit. Die Homestory-Ästhetik arbeitet, bevor der erste inhaltliche Satz fällt. Sie erzeugt Nähe, Sympathie und eine implizite Botschaft. Dieser Mann ist integer, bodenständig, glaubwürdig. Was er danach sagt, wird in diesem Licht gelesen.

Das ist ein handwerkliches Mittel und ein redaktionelles Vorentschied. Denn wer Schäffler so einführt, hat sich bereits positioniert.

Was der Text nicht erwähnt

Der NOZ-Text behandelt Schäffler als Euro-Rebellen, als FDP-Querkopf, als Buchautor mit Reformambition. Was er nicht erwähnt, ist die GEG-Kampagne. 2023 gehörte Schäffler zu den lautstärksten Gegnern des Gebäudeenergiegesetzes. Er behauptete öffentlich (auf Twitter, in der Bild-Zeitung, in der Fraktion) eine Wärmepumpe koste „mit allem Drum und Dran rund 150.000 Euro“. Das ist schlicht falsch. Die tatsächlichen Einbaukosten liegen je nach Modell zwischen einigen tausend und rund 30.000 Euro. Eine Gegenfrage dazu kommt im Text von Ebert nicht vor.

Schäfflers eigene Wärmepumpe

Bei Markus Lanz räumte Schäffler ein, selbst eine zu betreiben. Er kämpfte also öffentlich gegen eine Technologie, die er privat nutzt. Dieser Widerspruch wäre in einem kritischen Porträt unvermeidlich. Im NOZ-Text existiert er nicht.

Klimaskepsis als Programm

Schäffler outete sich bereits 2014 im Handelsblatt öffentlich als Klimaskeptiker. Er gründete das marktliberale Prometheus Institut, sitzt im Beirat der Familienunternehmer und steht der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft nah, jener INSM, die sein aktuelles Buch prompt als „starken Impuls“ lobt. Das ist keine Randnotiz zur Biografie, das ist der politisch-ideologische Kontext, ohne den seine Positionen nicht zu verstehen sind. Der NOZ-Text liefert diesen Kontext leider nicht.

Die Frage der Arbeitsteilung

Recherchen zufolge soll Schäffler in der GEG-Debatte eine koordinierte Rolle mit Parteichef Lindner gespielt haben. Schäffler eröffnet medienwirksam die Debatte, Lindner nutzt sie intern, um Gesetze abzuschwächen. Ob das zutrifft, wäre eine legitime journalistische Frage. Sie wird nicht gestellt.

Das Genre als Schutzraum

Man könnte einwenden, es ist ein Porträt, kein Investigativstück. Porträts dürfen atmosphärisch sein. Das stimmt. Aber auch Porträts haben eine journalistische Pflicht zur Einordnung, gerade wenn sie anlässlich einer Buchveröffentlichung erscheinen, also zu einem Zeitpunkt, zu dem der Protagonist gezielt Öffentlichkeit sucht. Ein Porträt, das ausschließlich mit dem Selbstbild des Porträtierten arbeitet, ist PR im Redaktionsmantel, das hat mit Journalismus im eigentlichen Sinne nicht mehr viel zu tun.

Schäffler darf im NOZ-Text sagen, die Marktwirtschaft sei „ein intelligentes System, das Fehlentwicklungen aufzeige“. Er darf die AfD als Nicht-Partner bezeichnen, dabei aber jede ernsthafte Auseinandersetzung mit seiner eigenen Rolle bei der Normalisierung rechtspopulistischer Framing-Strategien vermeiden. Er darf von „Kollateralschäden“ staatlicher Politik sprechen, ohne dass der Autor nachfragt, wessen Kollateralschäden denn seine eigene Kampagne gegen das GEG hinterlassen hat.

Was Leserinnen und Leser wissen sollten

Frank Schäffler ist kein harmloses Querdenker-Original. Er ist ein gut vernetzter politischer Akteur mit dokumentierter Lobbystruktur, einer nachweislich falschen öffentlichen Behauptung im Gepäck und einer politischen Agenda, die über seine Buch-PR hinausgeht.

Das alles hätte in einem journalistischen Porträt Platz gehabt, ohne den Text unlesbar zu machen. Philipp Ebert hat sich dagegen entschieden. Oder die Redaktion hat es für ihn entschieden.

Die NOZ nennt sich unabhängige Regionalzeitung. An diesem Text lässt sich ablesen, was das im Einzelfall bedeutet…ein Politiker bewirbt sein Buch und die Zeitung liefert die Bühne.

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