Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Medienkritik (Seite 4 von 12)

Wer schützt Kinder wirklich vor Social Media

Rena Lehmanns Plädoyer in der NOZ für ein Nutzungsverbot ist in der Diagnose richtig, blendet aber aus, dass der wirksamere Hebel bei den Plattformbetreibern liegt.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Kommentar zur Forderung nach einem Social-Media-Verbot für Kinder wirkt auf den ersten Blick überzeugend, lässt aber die entscheidende Frage aus. Wer haftet eigentlich, wenn ein solches Verbot nicht durchgesetzt wird?

Der Vergleich mit dem Alkoholverbot für Jugendliche ist aufschlussreich, nur nicht in die Richtung, die der Text nahelegt. Beim Alkoholverbot trifft die Sanktion in erster Linie die Verkäufer und Gastronomen, die an Minderjährige ausschenken, nicht allein die Jugendlichen selbst. Genau diese Logik fehlt in der aktuellen Debatte um Social Media fast komplett. Wo bleiben Bußgelder, Auflagen oder im Wiederholungsfall auch härtere Konsequenzen für Plattformen, die systematisch gegen Jugendschutz verstoßen?

Auch die Expertenkommission, die Sie zitieren, sagt im Kern etwas anderes als das, was Ihr Kommentar betont. Olaf Köller fordert nicht in erster Linie ein Nutzungsverbot, sondern dass sich die digitale Welt an das Kind anpassen soll, durch verbindliche, sichere Voreinstellungen, ohne algorithmische Feeds, ohne personalisierte Werbung, ohne Sog-Mechanismen wie Endlos-Feeds. Das ist eine Forderung an die Anbieter, keine an Kinder oder Eltern.

Eine Altersgrenze mag sinnvoll sein, sie löst aber nicht das strukturelle Problem, dass die Geschäftsmodelle der Plattformen auf maximaler Nutzungsdauer beruhen. Wer nur über Verbote für Nutzer spricht, schont genau jene Akteure, die von der Sucht am meisten profitieren. Und gerade weil die grenzüberschreitende Durchsetzung von Altersgrenzen schwierig ist, das räumt sogar die Kommission selbst ein, wäre eine konsequente Sanktionierung der Anbieter über den Digital Services Act der wirksamere Hebel gewesen. Das hätte man bei der Frage „was denn sonst“ durchaus nennen können.

Mit freundlichen Grüßen

Lesende wünschen sich von der NOZ mehr Fakten, weniger Schlagseite

Eine ANK-Umfrage bestätigt, was dieser Blog seit Monaten Artikel für Artikel belegt.

Die Aktion NOZ-kritisch hat ihr offenes Treffen vom 19. Mai 2026 ausgewertet und die Wünsche und Kritikpunkte der Teilnehmenden veröffentlicht. Wer die Ergebnisse liest, erkennt darin ziemlich genau die Muster, die hier seit Anfang des Jahres Fall für Fall dokumentiert werden.

Am häufigsten genannt wurde der Wunsch nach faktenbasiertem Journalismus. Die Befragten erwarten eine breitere Darstellung des politischen Spektrums, mehr Kontext zu Meinungsbeiträgen und nachvollziehbare Quellenangaben. Das ist auch der Kern vieler Leserbriefe auf diesem Blog gewesen, etwa wenn zentrale Fakten fehlten oder Einordnungen ausblieben.

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Verantwortung der NOZ als Zeitungsmonopolist in der Region. Mehrere Teilnehmende fordern, die Gefahr durch Rechtspopulismus nicht kleinzureden. Das deckt sich mit einer Beobachtung, die hier inzwischen mehrfach belegt wurde, nämlich dass selbst dort, wo der Verfassungsschutz die AfD ausdrücklich dem Rechtsextremismus zuordnet, der Begriff in der Berichterstattung auffällig oft fehlt.

Auch die Kritik an einseitigen Kommentaren passt ins Bild. In der Umfrage wird unter anderem „zu viel Ewert“ und eine insgesamt zu rechtslastige Kommentarauswahl bemängelt. Hinzu kommt der Wunsch, weniger NZZ-Beiträge unkommentiert zu übernehmen, ein Muster, das hier zuletzt bei der Berichterstattung über „Omas gegen rechts“ und beim Epstein-Artikel dokumentiert wurde.

Bemerkenswert ist außerdem, wie viele Teilnehmende die Schließung der Kommentarspalten und die schleppende, oft verspätete Veröffentlichung von Leserbriefen kritisieren. Auch das ist hier bereits ausführlich beschrieben worden, inklusive der wenig überzeugenden Antwort aus der Chefredaktion dazu.

Die Auswertung der „Abschiedsbriefe“ zeigt schließlich, wie tief die Enttäuschung bei ehemaligen Abonnentinnen und Abonnenten sitzt. Genannt werden unter anderem rechtspopulistische Tendenzen in den Kommentaren, fehlende Belege bei Falschmeldungen und das Gefühl, als Leser nicht mehr ernst genommen zu werden, wenn eigene Kommentare gelöscht wurden.

Die vollständigen Ergebnisse mit allen Einzelantworten finden sich auf der Seite der ANK.

Disruption als Deckmantel – Wie Philipp Ebert in der NOZ mit einem Einzelfall die Rundfunkfreiheit kleinredet

Eine Pension wird zum System, eine Verfassungsklage zur Nachkommastelle. Philipp Ebert nutzt in der NOZ das Wort Disruption, um Kritik an ARD/ZDF als mutige Systemfrage zu tarnen, und blendet das BVerfG-Urteil von 2021 einfach aus.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur Verfassungsklage von ARD und ZDF wirkt auf den ersten Blick wie eine überfällige kritische Nachfrage an die Öffentlich-Rechtlichen. Bei näherem Hinsehen zeigt sich aber ein vertrautes Muster aus Ihren Texten. Ein Einzelfall wird zur Chiffre für ein ganzes System erklärt, während die eigentliche Rechtsfrage unbeantwortet bleibt.

Die Pension von Claudia Nothelle mag ärgerlich wirken. Ob sie tatsächlich repräsentativ für die Finanzlage von ARD und ZDF ist, bleibt offen. Ein Einzelfall beweist kein System, das ist keine Analyse, sondern eine rhetorische Verkürzung.

Vollständig ausgeblendet bleibt zudem der verfassungsrechtliche Kern der Klage. ARD und ZDF berufen sich nicht auf eine Befindlichkeit, sondern auf das im Grundgesetz verankerte Gebot staatsferner und verlässlicher Finanzierung. Genau diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht 2021 bereits einmal entschieden, als Sachsen-Anhalt mit seiner Blockade die Rundfunkfreiheit verletzte. Dass der heutige Fall nach Aussage des Ländervertreters selbst „fundamental“ anders liegt, wäre eine Einordnung wert gewesen. Stattdessen wird die Klage mit dem Verweis auf „Nachkommastellen“ lächerlich gemacht.

Besonders aufschlussreich ist der Griff zum Wort Disruption. Es klingt nach nüchterner Wirtschaftsanalyse, erfüllt aber vor allem eine rhetorische Funktion. Wer die Existenzberechtigung der Öffentlich-Rechtlichen infrage stellt, wird zum mutigen Fragesteller stilisiert, wer das hinterfragt, soll angeblich die Demokratie verteidigen. So wird eine politische Forderung als bloße Systemfrage getarnt.

Kritik an Verwaltungsstrukturen, Gehältern oder Programmangebot der Öffentlich-Rechtlichen ist legitim und notwendig. Wer aber die verfassungsrechtliche Substanz einer Klage ignoriert und sie durch Empörung über Einzelfälle ersetzt, betreibt keine Aufklärung, sondern Stimmungsmache.

Mit freundlichen Grüßen

Reif für rechts? Wie Meltem Sekers Kolumne aus einer Reifegeschichte eine politische Wertung macht

Die NOZ veröffentlicht heute eine Kolumne von Meltem Seker mit einem Reifungsnarrativ. Links wird zur jugendlichen Phase erklärt, rechts zur erwachsenen Vernunft. Linke Positionen werden seziert, rechte bleiben wohlklingend und vage.

Hallo NOZ, hallo Frau Seker,

Ihre Kolumne „Vom linken Herz zu konservativem Realismus“ beschreibt einen persönlichen Wandel, vermischt diesen aber mit einer Wertung, die der Text nicht offen ausspricht. Das Eingangszitat setzt den Rahmen für die ganze Argumentation. Links wird mit Jugend und Gefühl gleichgesetzt, rechts mit Reife und Verstand. Das ist keine politische Begründung, sondern eine Entwicklungserzählung, die der eigenen späteren Position automatisch mehr Gewicht verleiht.

Auffällig ist die ungleiche Behandlung beider Seiten. Linke Politik wird auf gute Absichten reduziert, auf Gesetze für Gleichheit, auf Bewusstseinsarbeit gegen Diskriminierung, auf den Ruf nach mehr Solidarität. Konservative Positionen bleiben dagegen vage. Ordnung, Sicherheit und Zusammenhalt klingen wohlwollend, benennen aber keine konkrete Politik, an der sich etwas prüfen ließe. Wer eine Seite seziert und die andere unangetastet lässt, betreibt keine Einordnung, sondern Rhetorik.

Auch die Behauptung, Konservatismus sei heute die eigentliche Form des Nonkonformismus, bleibt unbelegt. Dass Universitäten, soziale Medien und Kulturbranche angeblich geschlossen progressiv seien, blendet aus, dass konservative Positionen in Parteien, Wirtschaft und vielen Institutionen weiterhin stark vertreten sind.

Der eine Satz zu demokratiefeindlichen Gefahren im konservativen Spektrum wirkt wie eine Pflichtübung. Er bleibt folgenlos, während der restliche Text genau jene Schieflage fortsetzt, die er angeblich vermeiden will.

Eine Kolumne darf zuspitzen. Sie sollte aber kennzeichnen, wo eine persönliche Reifegeschichte endet und wo eine politische Wertung beginnt.

Mit freundlichen Grüßen

AfD-Steuerkonzept in der NOZ. Viel Raum zum Erklären, kein Wort zum Verfassungsschutz

Die NOZ lässt die AfD ihr Steuerkonzept ausführlich selbst erklären. Einheitssteuer 25 Prozent, Streichung von Klimaschutz und Bürgergeld für Ausländer, alles neutral referiert. Kein Wort zur Einstufung als gesichert rechtsextrem.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihre Analyse zum Steuerkonzept der AfD räumt der Partei sehr viel Raum ein, sich selbst zu erklären, und sehr wenig Raum für eine kritische Einordnung. Kay Gottschalk darf sein Konzept ausführlich als gerecht, revolutionär und sogar als sich selbst finanzierend bewerben. Die einzige Gegenstimme, Tobias Hentze vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft, bezweifelt lediglich die Finanzierbarkeit. Die politische Substanz der Reform bleibt damit fast unwidersprochen.

Dabei zeigt schon die Gegenfinanzierung, in welche Richtung diese Reform wirkt. Gestrichen werden soll vor allem bei Bürgergeld für Ausländer, Klimaschutz, EU-Zahlungen und Entwicklungshilfe. Ihr Artikel gibt diese Posten neutral wieder, als handle es sich um eine technische Haushaltsfrage. Tatsächlich handelt es sich um eine gezielte Absage an internationale Solidarität und Klimapolitik, formuliert unter dem AfD-Slogan „Viel Geld für die Welt, aber wenig für die eigenen Bürger“. Diese Rahmung wird im Text übernommen, statt eingeordnet.

Besonders auffällig ist, was in Ihrem Artikel komplett fehlt. Die AfD wird in keiner Zeile als das benannt, was sie laut Verfassungsschutz ist, nämlich eine gesichert rechtsextreme Partei. Sie erscheint stattdessen als ganz normale Oppositionspartei mit einem ganz normalen Steuerkonzept. Wer ein derart radikales Umverteilungsprojekt von einer solchen Partei vorstellt, sollte diesen Kontext mitliefern und nicht stillschweigend voraussetzen. Dieses Muster ist in der NOZ mittlerweile mehr als deutlich, man bekommt den Eindruck eines vermeintlich vorauseilenden Gehorsams durch diese Art der Normalisierungsjournaille.

Auch inhaltlich bleibt vieles unhinterfragt. Dass ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent vor allem hohe Einkommen entlastet, räumt sogar Hentze ein, dieser Satz steht jedoch isoliert am Ende des Textes und wird nicht weiter verfolgt. Eine Einordnung aus Sicht der Steuergerechtigkeit oder eine verfassungsrechtliche Einschätzung zum Gleichheitsgrundsatz fehlt vollständig.

Mit freundlichen Grüßen

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