Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Medienkritik (Seite 3 von 25)

Wenn die Frage die Antwort schon mitbringt. Philipp Ebert im Gespräch mit Hans-Jürgen Papier

Ein Interview zu AfD-Verbot und Linkspartei, in dem eine Einbürgerungsfrage nach der Berlin-Wahl mehr über den Fragesteller verrät als über den Befragten.

Die NOZ druckt am 29.09.2026 auf Seite 3 ein Interview von Philipp Ebert mit dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier. Der Anlass ist der 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts, der Vorspann verspricht ein Gespräch über „harte Fakten“. Wer weiterliest, merkt schnell, dass ein Teil der Fragen ziemlich soft gebaut ist.

Schon der Einstieg setzt einen Rahmen. Die Landtagswahlen hätten „das politische System in Deutschland erschüttert“, dazu kommt der Hinweis auf Hendrik Wüst und das Verbotsverfahren. Papier bekommt also eine Krise serviert, bevor er etwas sagen kann. Er bleibt allerdings ruhig und erklärt, warum ein Parteiverbot juristisch hohe Hürden hat.

Der eigentliche Punkt kommt etwas später. Ebert fragt, wörtlich, „Nach der Berliner Wahl fragt sich jetzt mancher sorgenvoll, ob dort zu schnell Islamisten und Israel-Hasser eingebürgert wurden.“ Drei Dinge fallen mir daran auf.

Wer ist „mancher“? Eine Sorge wird eingeführt, ohne dass jemand sie hat. Papier soll sich zu etwas verhalten, das im Text nirgends belegt wird.

Außerdem wird das Wahlergebnis mit Einbürgerungen verknüpft, und zwar über eine Gruppe, die im selben Satz pauschal als Islamisten und Israel-Hasser etikettiert wird. Ein Beleg für einen solchen Zusammenhang fehlt. Die Frage legt ihn trotzdem nahe.

Und schließlich steht dieses Vokabular ohne Anführungszeichen und ohne Einordnung im Raum. In einem Interview, das laut Vorspann über „harte Fakten“ geführt wurde, ist das die wackeligste Stelle. Eine ehrlichere Frage hätte gelautet, ob es Erkenntnisse zum Wahlverhalten Eingebürgerter gibt und ob das Grundgesetz für die Staatsbürgerschaft Grenzen setzt.

Fair bleibt die Bilanz nur, wenn man Papier mitliest. Er sagt klar, dass er bei der Linken keinen Grund sieht, von Verfassungsfeindlichkeit auszugehen. Er stellt richtig, dass sich Einbürgerungen nicht einfach rückgängig machen lassen. Die Antworten holen also einiges von dem zurück, was die Fragen anlegen. Er sagt aber auch, die Staatsbürgerschaft solle eher am Ende der Integration stehen, und nennt das Schweigen des Grundgesetzes eine Lücke. Das ist seine Position, und die darf er vertreten. Sie steht nur unter einer Frage, die ihr den Boden bereitet hat.

Am Ende kann man die Frage stellen, ob das Format „Interview“ hier für eine Rahmung genutzt wurde, die als Kommentar so nicht durchgegangen wäre. Offen bleibt zumindest folgendes: Wer macht sich die Sorge um Einbügerung, und woher stammt sie? Gibt es Daten, die den Zusammenhang zwischen Einbürgerung und Berliner Wahlergebnis stützen? Und wäre die Frage ohne die Begriffe „Islamisten und Israel-Hasser“ nicht genauso beantwortbar gewesen?

Wenn der Kanzler selbst zum blinden Fleck wird. Die NOZ, die Linke und die Lücken.

Die NOZ vom 23.09.2026 schießt zweimal gegen die Berliner Linke nach ihrem Wahlsieg, und lässt beide Male den entscheidenden Kontext weg.

Die Ausgabe vom 23. September 2026 liefert ein Lehrstück in redaktioneller Auswahl. Drei Tage nach der Berlin-Wahl, bei der die Linke stärkste Kraft wurde, widmet die NOZ dem Thema zwei Artikel, beide mit dpa-Zeile, beide an prominenter Stelle (Titelseite, Seite 7) platziert. Die Auswahl und Rahmung, die die Redaktion dabei trifft, ist das eigentliche Thema dieses Textes; nicht Motivunterstellung, sondern das, was im Text nachweisbar fehlt.

Die Antisemitismus-Vorwürfe und der blinde Fleck beim Kanzler selbst

Der Titelseitenartikel „Schwere Vorwürfe gegen Berliner Linke“ bündelt scharfe Reaktionen von Zentralratspräsident Schuster und Botschafter Prosor, der von einer „unmittelbaren Existenzgefahr“ spricht. Die Erwiderung der Linken (Landesvorsitzende Wolter) folgt strukturell nachgeordnet und knapper.

Der Artikel zitiert außerdem Kanzler Merz mit seiner Schutzzusage für jüdisches Leben in Berlin, gesprochen am selben Wahlkampftermin. Was aber fehlt ist, dass Merz nur wenige Tage zuvor, am 17. September, bei genau dieser Berliner CDU-Wahlkampfveranstaltung mit der Formulierung, Antisemitismus sei „die perfideste Form der Ausländerfeindlichkeit“, selbst eine Kontroverse ausgelöst hatte. Kommentatoren warfen ihm „Othering“ vor. Wer Judenhass definitorisch der Fremdenfeindlichkeit unterordnet, erklärt jüdische Deutsche implizit zu Fremden im eigenen Land, ein Einwand, den auch die Antisemitismusforschung teilt, da sich die Motivlagen beider Phänomene unterscheiden.

Der NOZ-Text positioniert Merz unkommentiert als moralische Autorität in exakt der Frage, in der seine eigene Wortwahl wenige Tage zuvor selbst zum Gegenstand der Debatte geworden war. Diese Auslassung ist textuell verifizierbar. Der Artikel erwähnt Merz Zusage, aber nicht seine vorangegangene, medial breit diskutierte Formulierung.

Enteignungen, ohne den Volksentscheid, der die Debatte begründet

Der Text „Kann der Bund Enteignungen verbieten?“ auf Seite 7 erklärt Artikel 15 GG, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und zitiert Merz‘ Warnung vor „Enteignungen von privatem Eigentum“. Was in einem FAQ zu genau diesem Thema fehlt, ist der Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ von 2021, bei dem sich rund 59 Prozent der Abstimmenden für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne aussprachen. Ohne diesen Kontext erscheint die Vergesellschaftungsforderung der Linken als parteipolitisches Projekt nach einem Wahlsieg, nicht als Versuch, ein direktdemokratisches Mandat einzulösen, das seit fünf Jahren nicht umgesetzt ist.

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Das Muster

Beide Texte laufen am selben Tag, in derselben Ausgabe, mit Bezug zum selben Wahlergebnis. Beide lassen jeweils den Kontext aus, der die Position der Linken stützen oder die Position des Kanzlers relativieren würde. Einzeln betrachtet ließe sich das als redaktionelles Versehen abtun. In der Kombination (Titelseite und Wirtschaftsseite, Antisemitismus-Rahmung und Eigentums-Rahmung) ergibt sich ein konsistentes Auswahlmuster, das sich allein aus den Texten selbst belegen lässt

Die Brandmauer ist gescheitert? Warum die NOZ-Titelseite mehr behauptet, als ihr Kommentar belegt

Die AfD wurde stärkste Kraft, und trotzdem koaliert niemand mit ihr. Wer da vom Scheitern der Brandmauer spricht, verwechselt eine gescheiterte CDU mit einer gescheiterten Abgrenzung.

Hallo NOZ, hallo Herr Koslik,

die Überschrift Ihres Kommentars auf der Titelseite behauptet, die Brandmauer sei gescheitert. Der Text trägt diese Aussage nicht. Er führt das Scheitern der CDU an der Fünf-Prozent-Hürde auf eine unglückliche Kampagne, auf die Regierungspolitik des Kanzlers und auf den starken Wahlkampf von Manuela Schwesig zurück. Von einer Wirkung der Abgrenzung auf das CDU-Ergebnis steht dort nichts. Trotzdem heißt es, die Brandmauer habe „ihre Erbauer selbst ausgeschlossen“.

Der Nachrichtenteil auf derselben Seite zeigt das Gegenteil. Die AfD wurde mit 38,2 Prozent stärkste Kraft, und dennoch steuert das Land auf ein Bündnis aus SPD, Linken und Grünen zu, weil niemand mit ihr koalieren will. Genau das meint der Begriff Brandmauer. Sie hat gehalten. Gescheitert ist eine Partei, nicht die Abgrenzung.

Ich räume ein, dass man den Titel auch anders lesen kann, nämlich als Urteil über eine CDU, die sich auf Abgrenzung berief und inhaltlich wenig anzubieten hatte. Diese These wäre vertretbar. Sie müsste dann aber im Text stehen und nicht in einer Schlagzeile stecken, die weit mehr behauptet.

Auf Seite 1 wirkt der Satz außerdem als Signal an alle, die die Abgrenzung ohnehin loswerden wollen. Der Schlusssatz mit dem „Noch“ und dem Blick auf die Wahlen im nächsten Jahr verstärkt diesen Eindruck. Und wenn die AfD im selben Kommentar einmal „in Teilen rechtsextrem“ und einmal „Rechtsaußen-Partei“ heißt, bleibt offen, wie die Redaktion sie einordnet.

Ihr Kommentar erschien einen Tag, nachdem Burkhard Ewert auf derselben Seite die AfD in Schwerin neben „linke Radikale“ in Berlin stellte, ohne den Status der einen als beobachtete rechtsextreme Partei und der anderen als seit Jahren mitregierende Kraft zu erwähnen. Zwei Titelseiten-Kommentare in zwei Tagen, die auf unterschiedliche Weise dieselbe Grenze verwischen, sind mehr als ein Zufall der Textplanung.
Meine Frage an Sie, auf welche Belege stützt sich die Überschrift?

Mit freundlichen Grüßen

„Wenn es in der Mitte einsam wird …“ – Wie Burkhard Ewert die Hufeisentheorie zur Beschreibung macht

Ewerts NOZ-Kommentar zur Wahl in Berlin und MV setzt „linke“ und „rechte Radikale“ gleich. Ein Abgleich mit der Ausgabe vom 21.09.2026 zeigt Lücken.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

Ihr Kommentar „Wenn es in der Mitte einsam wird …“ auf der Titelseite vom 21. September beginnt mit einer Gleichung, „Rechte Radikale sind die großen Gewinner der Wahl in Schwerin, linke Radikale sind es in Berlin.“ Die Symmetrie setzt sich fort. Beide Seiten stünden für „moralische und machtorientierte Maximalpositionen“, man könne sie „den Parteien am Rand überlassen“, dort seien sie „gut aufgehoben“. Das ist die Logik der Hufeisentheorie, und sie wird als Beschreibung präsentiert, nicht als Position.

Ein Blick in dieselbe Ausgabe zeigt, wie wenig die Gleichsetzung von den eigenen Seiten gedeckt ist. Christian Andresen beschreibt auf Seite 3, dass die Linke in Mecklenburg-Vorpommern mit 6,2 bis 7,4 Prozent deutlich verliert und für Manuela Schwesig „als Regierungspartnerin erhalten“ bleibt. Ein Gewinner ist sie dort nicht. Tobias Schmidt schreibt auf Seite 1, in MV wolle „niemand“ mit der AfD regieren, und diskutiert zugleich eine Koalition mit der Linken als reguläre Option.

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In Berlin porträtiert Katharina Wiechers Elif Eralp als Juristin aus einer Akademikerfamilie, die mit dem Mietenthema antritt und sich auf einen erfolgreichen Volksentscheid von 2021 beruft. Man kann Vergesellschaftung ablehnen, ein Umsturzprogramm ist es nicht. Die im Porträt genannte Kritik am Neuköllner Bezirksverband ist ernst zu nehmen, betrifft aber einen Verband, von dem sich Eralp distanzierte.

Bundeskanzler Merz sagte am Wahlabend, das Vertrauen in die Institutionen werde „von radikalen Parteien links und rechts aktiv untergraben“. Damit nennt er die AfD im selben Atemzug wie eine Partei, die in Schwerin seit fünf Jahren mitregiert. Ihr Kommentar liefert dafür den Deutungsrahmen, ohne ihn zu begründen.

Absicht? Wer weiß. Ich beschreibe hier nur, was der Text bei Leserinnen und Lesern bewirkt. Er stellt zwei Parteien mit unterschiedlichem Status auf eine Stufe. Meine Fragen, worauf stützt sich die Gleichsetzung, und wie verträgt sie sich mit der Berichterstattung Ihrer eigenen Kollegen?

Mit freundlichen Grüßen

Herr Pohlmann (Hasepost) fordert Nachweise, hier sind sie schon seit Monaten

Warum die Kritik an der Aktion NOZ kritisch die eigene Methodenfrage nicht besteht: Hasepost-Verleger Pohlmann wirft der Aktion NOZ kritisch und dem NOZblog vor, sich an den immer gleichen NOZ-Autoren abzuarbeiten. Fakt ist: über 400 Leserbriefe im Blog seit Februar 2025, mehr als 50 verschiedene Namen adressiert.

Heiko Pohlmann hat der Aktion NOZ kritisch in der Hasepost eine ausführliche Antwort geschrieben, mit dem Hostile-Media-Effekt als zentralem Argument. Sein Punkt ist im Kern richtig und trotzdem verfehlt der Artikel, worum es hier eigentlich geht.

Was stimmt

Kommentare sind gekennzeichnete Meinung. Ein Redakteur darf pointiert schreiben, das schützt Artikel 5 Grundgesetz ausdrücklich, und wer daraus eine pauschale politische Schlagseite der gesamten Redaktion ableitet, macht es sich zu leicht. Auch der Hinweis auf den Hostile-Media-Effekt ist berechtigt. Wer eine starke eigene Position hat, nimmt selbst ausgewogene Berichterstattung leicht als gegnerisch wahr. Und die von Pohlmann erwähnte Befragung unter den eigenen Treffen-Teilnehmern ist tatsächlich keine Medienanalyse (sollte sie das denn überhaupt sein?), sondern eine Innensicht der eigenen Gruppe. Das kann man so benennen.

Was nicht stimmt

Pohlmann verlangt eine nachvollziehbare Methodik und übergeht dabei, dass dieser Blog seit Monaten genau das liefert. Jeder hier veröffentlichte Leserbrief zitiert seine Quelle, benennt Autor, Datum und Seite, und verlinkt den Originalartikel. Wenn eine Einschätzung falsch war, wurde sie korrigiert, öffentlich sichtbar, etwa im Fall einer früheren Unterlassungserklärung von Herrn Pohlmann selbst. Genau diese Fehlerkultur ist die Antwort auf den Hostile-Media-Einwand, nicht eine Umfrage unter Gleichgesinnten.

Interessant ist auch, dass Pohlmann den Blog sogar als „Partner“ der Initiative erwähnt, aber keinen einzigen der dort dokumentierten Fälle nennt oder widerlegt. Für jemanden, der explizit auf wissenschaftliche Inhaltsanalyse als Standard verweist, ist das eine auffällige Lücke.

NOZblog

Und der wichtigste Einwand gegen seine These, dass es hier immer nur um fein sezierte Sätze aus Kommentaren gehe. Das stimmt schlicht nicht durchgehend. Bspw. lassen drei Nachrichtentexte von Jonas Koch, veröffentlicht am 18., 19. und 21. Februar, den Begriff Rechtsextremismus konsequent aus, obwohl die Pressemitteilung des niedersächsischen Innenministeriums zur AfD-Hochstufung genau diesen Begriff verwendet. Das sind keine Meinungsstücke, sondern Berichte über eine amtliche Einstufung. Dazu kommen unkommentierte NZZ-Übernahmen ohne jede redaktionelle Einordnung, die Schließung der Kommentarspalten im Februar und eine technisch unterdrückte Antwort im neuen Debattenformat im März. Das sind redaktionelle Entscheidungen einer ganzen Struktur, keine Ausrutscher einzelner Kolumnisten.

Zur Behauptung der immer gleichen Autoren

Pohlmann schreibt, der Blog arbeite sich an den immer gleichen NOZ-Autoren ab. Ein Blick in die eigene Chronik genügt, um das zu widerlegen. Seit Februar 2025 wurden über 400 Leserbriefe veröffentlicht, adressiert an mehr als 50 verschiedene Namen aus der Redaktion und von Gastbeiträgen, von Ewert und Ebert über Koch, Fays, Scheller und Jaquet bis zu Boehme-Neßler oder Rostalski. Dass eine Handvoll Namen häufiger vorkommt, liegt schlicht daran, dass genau diese Personen bei der NOZ auch am häufigsten Meinungsbeiträge schreiben. Wer eine Redaktion mit fünf oder sechs Namen gleichsetzt, hat entweder die eigene Recherche nicht gemacht oder den verlinkten Blog nie wirklich gelesen.

Fazit

Die pauschale Formel „rechtspopulistischer Kurs der NOZ“ trägt tatsächlich nicht allein. Was trägt, ist die über Monate dokumentierte Wiederholung bestimmter struktureller Muster bei bestimmten Autoren und bestimmten redaktionellen Entscheidungen, über mehr als fünfzig verschiedene Bylines hinweg. Genau diese Unterscheidung hätte ein Diplom-Medienwissenschaftler machen können und müssen, bevor er den eigenen „Partner“-Link nur erwähnt, statt ihn zu lesen.

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