Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Autor: Timm Reichl (Seite 3 von 85)

Wenn die Frage die Antwort schon mitbringt. Philipp Ebert im Gespräch mit Hans-Jürgen Papier

Ein Interview zu AfD-Verbot und Linkspartei, in dem eine Einbürgerungsfrage nach der Berlin-Wahl mehr über den Fragesteller verrät als über den Befragten.

Die NOZ druckt am 29.09.2026 auf Seite 3 ein Interview von Philipp Ebert mit dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier. Der Anlass ist der 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts, der Vorspann verspricht ein Gespräch über „harte Fakten“. Wer weiterliest, merkt schnell, dass ein Teil der Fragen ziemlich soft gebaut ist.

Schon der Einstieg setzt einen Rahmen. Die Landtagswahlen hätten „das politische System in Deutschland erschüttert“, dazu kommt der Hinweis auf Hendrik Wüst und das Verbotsverfahren. Papier bekommt also eine Krise serviert, bevor er etwas sagen kann. Er bleibt allerdings ruhig und erklärt, warum ein Parteiverbot juristisch hohe Hürden hat.

Der eigentliche Punkt kommt etwas später. Ebert fragt, wörtlich, „Nach der Berliner Wahl fragt sich jetzt mancher sorgenvoll, ob dort zu schnell Islamisten und Israel-Hasser eingebürgert wurden.“ Drei Dinge fallen mir daran auf.

Wer ist „mancher“? Eine Sorge wird eingeführt, ohne dass jemand sie hat. Papier soll sich zu etwas verhalten, das im Text nirgends belegt wird.

Außerdem wird das Wahlergebnis mit Einbürgerungen verknüpft, und zwar über eine Gruppe, die im selben Satz pauschal als Islamisten und Israel-Hasser etikettiert wird. Ein Beleg für einen solchen Zusammenhang fehlt. Die Frage legt ihn trotzdem nahe.

Und schließlich steht dieses Vokabular ohne Anführungszeichen und ohne Einordnung im Raum. In einem Interview, das laut Vorspann über „harte Fakten“ geführt wurde, ist das die wackeligste Stelle. Eine ehrlichere Frage hätte gelautet, ob es Erkenntnisse zum Wahlverhalten Eingebürgerter gibt und ob das Grundgesetz für die Staatsbürgerschaft Grenzen setzt.

Fair bleibt die Bilanz nur, wenn man Papier mitliest. Er sagt klar, dass er bei der Linken keinen Grund sieht, von Verfassungsfeindlichkeit auszugehen. Er stellt richtig, dass sich Einbürgerungen nicht einfach rückgängig machen lassen. Die Antworten holen also einiges von dem zurück, was die Fragen anlegen. Er sagt aber auch, die Staatsbürgerschaft solle eher am Ende der Integration stehen, und nennt das Schweigen des Grundgesetzes eine Lücke. Das ist seine Position, und die darf er vertreten. Sie steht nur unter einer Frage, die ihr den Boden bereitet hat.

Am Ende kann man die Frage stellen, ob das Format „Interview“ hier für eine Rahmung genutzt wurde, die als Kommentar so nicht durchgegangen wäre. Offen bleibt zumindest folgendes: Wer macht sich die Sorge um Einbügerung, und woher stammt sie? Gibt es Daten, die den Zusammenhang zwischen Einbürgerung und Berliner Wahlergebnis stützen? Und wäre die Frage ohne die Begriffe „Islamisten und Israel-Hasser“ nicht genauso beantwortbar gewesen?

Über die Linke, nicht mit ihr. Interview, Agenturtext und Meinung in einer NOZ-Ausgabe.

Die NOZ vom 24.09.2026 widmet der Berliner Linken ein Interview, einen dpa/AFP-Text und eine Meinungsspalte. Die Linke selbst kommt darin kaum zu Wort.

Einen Tag nach den Beiträgen vom 23. September setzt die NOZ nach, ein großes Interview auf Seite 3, direkt daneben ein dpa/AFP-Text zur Regierungsbildung, auf Seite 7 eine Meinungsspalte. Alle drei drehen sich um die Berliner Linke nach ihrem Wahlsieg. Wie immer geht es nicht um Motive, sondern um das, was sich im Text nachweisen lässt.

Das Interview: Ein Kritiker, keine Nachfrage

Michael Clasen befragt Volker Beck, Grünen-Politiker und Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Der Vorspann spricht von hohen Wellen „in der jüdischen Gemeinschaft“. Befragt wird aber der Präsident einer Freundschaftsgesellschaft, kein Vertreter der jüdischen Gemeinden. Die Überschrift „Terrorfreunde im Kader“ ist als Beck-Zitat markiert. Gewählt wurde seine schärfste Formulierung gegen die Linke.Die Fragen setzen den Rahmen mit. Clasen will wissen, wie Beck damit klarkomme, dass die Grünen „ernsthaft darüber nachdenken“, der Linken „zur Macht zu verhelfen“. Die Prämisse steckt in der Frage. Auf Becks Kernbehauptung, in der Partei säßen Terroristenfreunde, folgt keine Nachfrage, worauf sie sich stützt. Fairerweise: Beck äußert sich auch deutlich zur AfD in Sachsen-Anhalt und warnt seine eigene Partei. Das Gewicht liegt dennoch klar auf der Linken.

Der Agenturtext: Vier Stimmen von außen

Der dpa/AFP-Text ist Agenturmaterial, aber die Redaktion entscheidet über Abdruck und Platzierung, hier direkt unter dem Interview. Zu Wort kommen die SPD-Spitze, die Grünen-Politikerin Mihalic, CDU-Innenpolitiker Throm und Zentralratspräsident Schuster. Von der Linken steht nur, dass Ferat Koçak seine Parlamentsfunktionen nach Angaben der Fraktionsspitze ruhen lässt. Spitzenkandidatin Eralp erscheint als Bildunterschrift. Die Unterzeile nimmt vorweg, die Koalition „dürfte schwierig werden“.

Dabei gab es Äußerungen der Linken: Laut ZDF distanzierten sich Eralp und Bundeschefin Schwerdtner mehrfach, Koçak nannte den Chatkontakt einen Fehler und bat um Entschuldigung. Die NOZ-Fassung sagt nur, er habe Kontakte eingeräumt.

Die Meinungsspalte: Eine Überschrift, die der Text nicht einlöst

Philipp Ebert überschreibt seinen Text mit „Warum der Plan selbst Linke schocken wird“. Im Text kommt niemand von der Linken vor, der geschockt wäre. Das „Schocken“ ist eine Prognose des Autors, ohne Beleg. Auch „Israelhass und Antisemitismus toleriert“ steht als Tatsache im Raum.

Ebert nennt den Volksentscheid von 2021, aber nicht sein Ergebnis: 59,1 Prozent der gültigen Stimmen, 57,6 Prozent aller Teilnehmenden, 42,3 Prozent der Stimmberechtigten. Er schreibt ihn der Linken zu, die Bürger hätten „angetrieben von der Linken“ abgestimmt. Trägerin des Volksbegehrens war aber eine Bürgerinitiative. Die Kostenzahl kommt ohne Spanne aus. Der Senat schätzte 2021 die Entschädigung auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro, die Initiative auf 7,3 bis 13,7 Milliarden. Ihre aktuelle Schätzung liegt bei 8 bis 18 Milliarden, berechnet aber, was sich aus Mieten refinanzieren ließe, nicht die rechtlich nötige Entschädigung. Ebert nennt „mehr als 30 Milliarden“, also die obere amtliche Zahl. Dass neun Mitglieder der Expertenkommission eine Entschädigung unter Verkehrswert für zulässig hielten, fehlt. Auch der Bericht von 2023, der eine verfassungsgemäße Vergesellschaftung mehrheitlich für möglich hält, kommt nicht vor. „Es passierte nichts“ trifft so nicht: Die Kommission wurde 2022 eingesetzt, es fehlt das Gesetz. Sein Einwand, Enteignungsdrohungen könnten Investoren abschrecken, ist legitim. Er wird aber als Gewissheit präsentiert.

Wer spricht worüber?

Über die Linke wird in dieser Ausgabe viel gesprochen, mit ihr kaum. Das Interview befragt einen Kritiker, der Agenturtext zitiert vier Stimmen von außen, die Meinungsspalte ist die Sicht eines Autors. Die Distanzierungen und Koçaks Entschuldigung kommen nicht vor.

Bei der AfD kennt man es anders. Bspw. im Porträt des Landratskandidaten Jörg Dilge bekam der Kandidat Raum für seine Industriebiografie, und die Verfassungsschutz-Einstufung wurde in drei Artikeln zur „extremistischen Partei“ abgeschwächt. Bei der AfD steht die eigene Erzählung im Vordergrund, bei der Linken die der Kritiker.Das gilt für diese Ausgabe, nicht für jeden Tag. Am 21.09. porträtierte die NOZ Eralp, am 23.09. kam Wolter zu Wort, und im Fall Dilge ordnete die Redaktion Zitate von Weidel und Höcke ein. Auch vergleiche ich ein Porträt mit Vorwurfs-Berichterstattung. Ein Fall mit Vorwurf gegen die AfD und ihrer Stellungnahme wäre der genauere Vergleich.

Das Muster

Am 23.09. fehlte der Kontext. Am 24.09. ist er teils da, aber abgewertet oder ohne die Betroffenen. Das Interview lässt eine Behauptung ungeprüft, der Agenturtext lässt die Angegriffenen schweigen, die Meinungsspalte macht aus einem Volksentscheid ein Parteimanöver. Einzeln lässt sich jedes Stück verteidigen. Zusammen, an einem Tag und auf zwei Seiten, ergibt sich ein Rahmen, der sich aus den Texten selbst belegen lässt.

Wenn der Kanzler selbst zum blinden Fleck wird. Die NOZ, die Linke und die Lücken.

Die NOZ vom 23.09.2026 schießt zweimal gegen die Berliner Linke nach ihrem Wahlsieg, und lässt beide Male den entscheidenden Kontext weg.

Die Ausgabe vom 23. September 2026 liefert ein Lehrstück in redaktioneller Auswahl. Drei Tage nach der Berlin-Wahl, bei der die Linke stärkste Kraft wurde, widmet die NOZ dem Thema zwei Artikel, beide mit dpa-Zeile, beide an prominenter Stelle (Titelseite, Seite 7) platziert. Die Auswahl und Rahmung, die die Redaktion dabei trifft, ist das eigentliche Thema dieses Textes; nicht Motivunterstellung, sondern das, was im Text nachweisbar fehlt.

Die Antisemitismus-Vorwürfe und der blinde Fleck beim Kanzler selbst

Der Titelseitenartikel „Schwere Vorwürfe gegen Berliner Linke“ bündelt scharfe Reaktionen von Zentralratspräsident Schuster und Botschafter Prosor, der von einer „unmittelbaren Existenzgefahr“ spricht. Die Erwiderung der Linken (Landesvorsitzende Wolter) folgt strukturell nachgeordnet und knapper.

Der Artikel zitiert außerdem Kanzler Merz mit seiner Schutzzusage für jüdisches Leben in Berlin, gesprochen am selben Wahlkampftermin. Was aber fehlt ist, dass Merz nur wenige Tage zuvor, am 17. September, bei genau dieser Berliner CDU-Wahlkampfveranstaltung mit der Formulierung, Antisemitismus sei „die perfideste Form der Ausländerfeindlichkeit“, selbst eine Kontroverse ausgelöst hatte. Kommentatoren warfen ihm „Othering“ vor. Wer Judenhass definitorisch der Fremdenfeindlichkeit unterordnet, erklärt jüdische Deutsche implizit zu Fremden im eigenen Land, ein Einwand, den auch die Antisemitismusforschung teilt, da sich die Motivlagen beider Phänomene unterscheiden.

Der NOZ-Text positioniert Merz unkommentiert als moralische Autorität in exakt der Frage, in der seine eigene Wortwahl wenige Tage zuvor selbst zum Gegenstand der Debatte geworden war. Diese Auslassung ist textuell verifizierbar. Der Artikel erwähnt Merz Zusage, aber nicht seine vorangegangene, medial breit diskutierte Formulierung.

Enteignungen, ohne den Volksentscheid, der die Debatte begründet

Der Text „Kann der Bund Enteignungen verbieten?“ auf Seite 7 erklärt Artikel 15 GG, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und zitiert Merz‘ Warnung vor „Enteignungen von privatem Eigentum“. Was in einem FAQ zu genau diesem Thema fehlt, ist der Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ von 2021, bei dem sich rund 59 Prozent der Abstimmenden für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne aussprachen. Ohne diesen Kontext erscheint die Vergesellschaftungsforderung der Linken als parteipolitisches Projekt nach einem Wahlsieg, nicht als Versuch, ein direktdemokratisches Mandat einzulösen, das seit fünf Jahren nicht umgesetzt ist.

NOZblog

Das Muster

Beide Texte laufen am selben Tag, in derselben Ausgabe, mit Bezug zum selben Wahlergebnis. Beide lassen jeweils den Kontext aus, der die Position der Linken stützen oder die Position des Kanzlers relativieren würde. Einzeln betrachtet ließe sich das als redaktionelles Versehen abtun. In der Kombination (Titelseite und Wirtschaftsseite, Antisemitismus-Rahmung und Eigentums-Rahmung) ergibt sich ein konsistentes Auswahlmuster, das sich allein aus den Texten selbst belegen lässt

Die Brandmauer ist gescheitert? Warum die NOZ-Titelseite mehr behauptet, als ihr Kommentar belegt

Die AfD wurde stärkste Kraft, und trotzdem koaliert niemand mit ihr. Wer da vom Scheitern der Brandmauer spricht, verwechselt eine gescheiterte CDU mit einer gescheiterten Abgrenzung.

Hallo NOZ, hallo Herr Koslik,

die Überschrift Ihres Kommentars auf der Titelseite behauptet, die Brandmauer sei gescheitert. Der Text trägt diese Aussage nicht. Er führt das Scheitern der CDU an der Fünf-Prozent-Hürde auf eine unglückliche Kampagne, auf die Regierungspolitik des Kanzlers und auf den starken Wahlkampf von Manuela Schwesig zurück. Von einer Wirkung der Abgrenzung auf das CDU-Ergebnis steht dort nichts. Trotzdem heißt es, die Brandmauer habe „ihre Erbauer selbst ausgeschlossen“.

Der Nachrichtenteil auf derselben Seite zeigt das Gegenteil. Die AfD wurde mit 38,2 Prozent stärkste Kraft, und dennoch steuert das Land auf ein Bündnis aus SPD, Linken und Grünen zu, weil niemand mit ihr koalieren will. Genau das meint der Begriff Brandmauer. Sie hat gehalten. Gescheitert ist eine Partei, nicht die Abgrenzung.

Ich räume ein, dass man den Titel auch anders lesen kann, nämlich als Urteil über eine CDU, die sich auf Abgrenzung berief und inhaltlich wenig anzubieten hatte. Diese These wäre vertretbar. Sie müsste dann aber im Text stehen und nicht in einer Schlagzeile stecken, die weit mehr behauptet.

Auf Seite 1 wirkt der Satz außerdem als Signal an alle, die die Abgrenzung ohnehin loswerden wollen. Der Schlusssatz mit dem „Noch“ und dem Blick auf die Wahlen im nächsten Jahr verstärkt diesen Eindruck. Und wenn die AfD im selben Kommentar einmal „in Teilen rechtsextrem“ und einmal „Rechtsaußen-Partei“ heißt, bleibt offen, wie die Redaktion sie einordnet.

Ihr Kommentar erschien einen Tag, nachdem Burkhard Ewert auf derselben Seite die AfD in Schwerin neben „linke Radikale“ in Berlin stellte, ohne den Status der einen als beobachtete rechtsextreme Partei und der anderen als seit Jahren mitregierende Kraft zu erwähnen. Zwei Titelseiten-Kommentare in zwei Tagen, die auf unterschiedliche Weise dieselbe Grenze verwischen, sind mehr als ein Zufall der Textplanung.
Meine Frage an Sie, auf welche Belege stützt sich die Überschrift?

Mit freundlichen Grüßen

„Wenn es in der Mitte einsam wird …“ – Wie Burkhard Ewert die Hufeisentheorie zur Beschreibung macht

Ewerts NOZ-Kommentar zur Wahl in Berlin und MV setzt „linke“ und „rechte Radikale“ gleich. Ein Abgleich mit der Ausgabe vom 21.09.2026 zeigt Lücken.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

Ihr Kommentar „Wenn es in der Mitte einsam wird …“ auf der Titelseite vom 21. September beginnt mit einer Gleichung, „Rechte Radikale sind die großen Gewinner der Wahl in Schwerin, linke Radikale sind es in Berlin.“ Die Symmetrie setzt sich fort. Beide Seiten stünden für „moralische und machtorientierte Maximalpositionen“, man könne sie „den Parteien am Rand überlassen“, dort seien sie „gut aufgehoben“. Das ist die Logik der Hufeisentheorie, und sie wird als Beschreibung präsentiert, nicht als Position.

Ein Blick in dieselbe Ausgabe zeigt, wie wenig die Gleichsetzung von den eigenen Seiten gedeckt ist. Christian Andresen beschreibt auf Seite 3, dass die Linke in Mecklenburg-Vorpommern mit 6,2 bis 7,4 Prozent deutlich verliert und für Manuela Schwesig „als Regierungspartnerin erhalten“ bleibt. Ein Gewinner ist sie dort nicht. Tobias Schmidt schreibt auf Seite 1, in MV wolle „niemand“ mit der AfD regieren, und diskutiert zugleich eine Koalition mit der Linken als reguläre Option.

NOZblog

In Berlin porträtiert Katharina Wiechers Elif Eralp als Juristin aus einer Akademikerfamilie, die mit dem Mietenthema antritt und sich auf einen erfolgreichen Volksentscheid von 2021 beruft. Man kann Vergesellschaftung ablehnen, ein Umsturzprogramm ist es nicht. Die im Porträt genannte Kritik am Neuköllner Bezirksverband ist ernst zu nehmen, betrifft aber einen Verband, von dem sich Eralp distanzierte.

Bundeskanzler Merz sagte am Wahlabend, das Vertrauen in die Institutionen werde „von radikalen Parteien links und rechts aktiv untergraben“. Damit nennt er die AfD im selben Atemzug wie eine Partei, die in Schwerin seit fünf Jahren mitregiert. Ihr Kommentar liefert dafür den Deutungsrahmen, ohne ihn zu begründen.

Absicht? Wer weiß. Ich beschreibe hier nur, was der Text bei Leserinnen und Lesern bewirkt. Er stellt zwei Parteien mit unterschiedlichem Status auf eine Stufe. Meine Fragen, worauf stützt sich die Gleichsetzung, und wie verträgt sie sich mit der Berichterstattung Ihrer eigenen Kollegen?

Mit freundlichen Grüßen

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