Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Autor: Timm Reichl (Seite 4 von 72)

Ein Freispruch ohne Urteil – Warum der NOZ-Artikel zum AfD-T-Shirt nach dem Angriff auf Michael Meister ins bekannte Muster der Partei-Schonung passt

Die NOZ lässt die AfD-Version unwidersprochen ausklingen, während die parteiübergreifende Kritik am Angriff auf Meister in einem Satz verschwindet. Ein weiteres Beispiel für die vorsichtige Schonung, die der Partei in der Berichterstattung regelmäßig zugutekommt.

Hallo NOZ, hallo Frau Wehmeyer,

Ihr Artikel zum T-Shirt-Vorfall nach dem Angriff auf den AfD-Abgeordneten Michael Meister wirkt auf den ersten Blick wie ein Beispiel für ordentliche Recherche. Bei genauerem Lesen zeigt sich aber eine Schieflage, die sich in die gewohnte Berichterstattung der NOZ über die AfD einreiht.

Die Verurteilung des Angriffs durch SPD, CDU, Linke und FDP wird in einem knappen Satz erledigt. Danach folgen mehrere Absätze mit ausführlichen Zitaten des AfD-Pressesprechers Eric Schellenberger, eine genaue Chronologie zum Verbleib des Kleidungsstücks und schließlich die eigene Bildrückwärtssuche Ihrer Redaktion. Der Text endet exakt an dem Punkt, an dem diese Suche „keinen Treffer“ ergibt. Das liest sich wie eine Bestätigung der AfD-Darstellung, ist aber methodisch dünn. Kein Treffer bei Temu oder Amazon belegt nicht die Echtheit des Bluts, er widerlegt lediglich eine sehr spezifische Behauptung aus den sozialen Medien. Wer den Artikel bis zum Schluss liest, nimmt trotzdem den Eindruck mit, die Sache sei geklärt und die AfD im Recht.

Genau diese Asymmetrie kennt man von der NOZ-Berichterstattung zur AfD inzwischen aus mehreren Fällen. Jonas Koch hat in mehreren Artikeln zur Verfassungsschutz-Einstufung der AfD in Niedersachsen den Begriff „Rechtsextremismus“ konsequent vermieden, obwohl er direkt aus der Quelle stammt. Jean-Charles Fays porträtierte den AfD-Landratskandidaten Jörg Dilge als „pragmatischen Unternehmer“, während dessen Verharmlosung der Höcke-Verurteilung kaum mehr als eine Randnotiz blieb. Und Lucas Wiegelmann forderte erst vor wenigen Monaten unter dem Titel „Fairness statt Häme“ einen schonenderen Umgang mit der Partei.

Ihr Artikel mag im Einzelnen solide gearbeitet sein, das ist kein Vorwurf gegen die Bildrückwärtssuche an sich. Aber die Gewichtung, mit der ein methodisch schwacher Befund zum Schlusswort wird, während die parteiübergreifende Kritik am Angriff selbst kaum Raum erhält, passt zu einem Muster, das sich durch die NOZ-Berichterstattung zieht. Wer Rechtsextremismus nicht ausdrücklich verharmlost, aber bei jeder Gelegenheit den vorsichtigeren, AfD-freundlicheren Rahmen wählt, trägt trotzdem zur Normalisierung bei.

Mit freundlichen Grüßen

PS: In diesem Zusammenhang möchte auf ein aktuelles Gutachten hinweisen, dass die Verfassungswidrigkeit der AfD beweist: https://afd-gutachten.de/

Sparen ja, aber bei wem zuerst?

Ein Kommentar von Rena Lehmann in der NOZ nennt einen Schulbegleiter für Kinder mit Beeinträchtigung als Beispiel für unfinanzierbare Leistungen, Kritik daran sei „populistisch“.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Kommentar zur finanziellen Lage der Kommunen beschreibt ein reales Problem, wählt aber ein bezeichnendes Beispiel, um es zu illustrieren. Wenn von „Best of“ statt „finanziell Leistbarem“ die Rede ist, dann ausgerechnet anhand eines Schulbegleiters für ein Kind mit Beeinträchtigung, sagt das mehr über die eigene Prioritätensetzung aus als über die tatsächliche Kostenstruktur der Kommunen.

Dass Pflege, Asyl, Gesundheit, Kita und Ganztagsschule die größten kommunalen Lasten sind, stimmt. Doch innerhalb dieser Aufzählung ausgerechnet Hilfen für Kinder mit Beeinträchtigung als Beispiel für das „Gießkannenprinzip“ anzuführen, ist eine Wahl, keine Notwendigkeit. Man hätte ebenso über überdimensionierte Verwaltungsstrukturen, ausbleibende Digitalisierung oder die seit Jahren diskutierte fehlende Gegenfinanzierung durch den Bund schreiben können.

Wer Kritik an solchen Kürzungsvorschlägen pauschal als „populistisch, aber nicht sachlich“ abtut, blendet aus, dass Schulbegleitung kein Luxus ist, sondern oft die einzige Bedingung dafür, dass ein Kind überhaupt am Regelunterricht teilnehmen kann. Das ist keine Frage von „Best of“, sondern von Teilhabe, die im Sozialgesetzbuch als individueller Rechtsanspruch verankert ist, nicht als freiwillige Zusatzleistung.

Bemerkenswert ist außerdem, wie schnell der Text am Ende bei den Kommunen selbst landet, sobald es um Lösungen geht, während konkrete Vorschläge zur Einnahmenseite fehlen, etwa eine gerechtere Verteilung von Sondervermögen oder eine stärkere Heranziehung großer Vermögen. Wer der Rotstift zuerst bei den Schwächsten ansetzt und die Verantwortung am Ende doch wieder bei den Kommunen selbst verbleibt, setzt politische Schwerpunkte. Mit einer sachlichen Analyse einer Finanzkrise hat das dann aber nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Wer schützt Kinder wirklich vor Social Media

Rena Lehmanns Plädoyer in der NOZ für ein Nutzungsverbot ist in der Diagnose richtig, blendet aber aus, dass der wirksamere Hebel bei den Plattformbetreibern liegt.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Kommentar zur Forderung nach einem Social-Media-Verbot für Kinder wirkt auf den ersten Blick überzeugend, lässt aber die entscheidende Frage aus. Wer haftet eigentlich, wenn ein solches Verbot nicht durchgesetzt wird?

Der Vergleich mit dem Alkoholverbot für Jugendliche ist aufschlussreich, nur nicht in die Richtung, die der Text nahelegt. Beim Alkoholverbot trifft die Sanktion in erster Linie die Verkäufer und Gastronomen, die an Minderjährige ausschenken, nicht allein die Jugendlichen selbst. Genau diese Logik fehlt in der aktuellen Debatte um Social Media fast komplett. Wo bleiben Bußgelder, Auflagen oder im Wiederholungsfall auch härtere Konsequenzen für Plattformen, die systematisch gegen Jugendschutz verstoßen?

Auch die Expertenkommission, die Sie zitieren, sagt im Kern etwas anderes als das, was Ihr Kommentar betont. Olaf Köller fordert nicht in erster Linie ein Nutzungsverbot, sondern dass sich die digitale Welt an das Kind anpassen soll, durch verbindliche, sichere Voreinstellungen, ohne algorithmische Feeds, ohne personalisierte Werbung, ohne Sog-Mechanismen wie Endlos-Feeds. Das ist eine Forderung an die Anbieter, keine an Kinder oder Eltern.

Eine Altersgrenze mag sinnvoll sein, sie löst aber nicht das strukturelle Problem, dass die Geschäftsmodelle der Plattformen auf maximaler Nutzungsdauer beruhen. Wer nur über Verbote für Nutzer spricht, schont genau jene Akteure, die von der Sucht am meisten profitieren. Und gerade weil die grenzüberschreitende Durchsetzung von Altersgrenzen schwierig ist, das räumt sogar die Kommission selbst ein, wäre eine konsequente Sanktionierung der Anbieter über den Digital Services Act der wirksamere Hebel gewesen. Das hätte man bei der Frage „was denn sonst“ durchaus nennen können.

Mit freundlichen Grüßen

Lesende wünschen sich von der NOZ mehr Fakten, weniger Schlagseite

Eine ANK-Umfrage bestätigt, was dieser Blog seit Monaten Artikel für Artikel belegt.

Die Aktion NOZ-kritisch hat ihr offenes Treffen vom 19. Mai 2026 ausgewertet und die Wünsche und Kritikpunkte der Teilnehmenden veröffentlicht. Wer die Ergebnisse liest, erkennt darin ziemlich genau die Muster, die hier seit Anfang des Jahres Fall für Fall dokumentiert werden.

Am häufigsten genannt wurde der Wunsch nach faktenbasiertem Journalismus. Die Befragten erwarten eine breitere Darstellung des politischen Spektrums, mehr Kontext zu Meinungsbeiträgen und nachvollziehbare Quellenangaben. Das ist auch der Kern vieler Leserbriefe auf diesem Blog gewesen, etwa wenn zentrale Fakten fehlten oder Einordnungen ausblieben.

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Verantwortung der NOZ als Zeitungsmonopolist in der Region. Mehrere Teilnehmende fordern, die Gefahr durch Rechtspopulismus nicht kleinzureden. Das deckt sich mit einer Beobachtung, die hier inzwischen mehrfach belegt wurde, nämlich dass selbst dort, wo der Verfassungsschutz die AfD ausdrücklich dem Rechtsextremismus zuordnet, der Begriff in der Berichterstattung auffällig oft fehlt.

Auch die Kritik an einseitigen Kommentaren passt ins Bild. In der Umfrage wird unter anderem „zu viel Ewert“ und eine insgesamt zu rechtslastige Kommentarauswahl bemängelt. Hinzu kommt der Wunsch, weniger NZZ-Beiträge unkommentiert zu übernehmen, ein Muster, das hier zuletzt bei der Berichterstattung über „Omas gegen rechts“ und beim Epstein-Artikel dokumentiert wurde.

Bemerkenswert ist außerdem, wie viele Teilnehmende die Schließung der Kommentarspalten und die schleppende, oft verspätete Veröffentlichung von Leserbriefen kritisieren. Auch das ist hier bereits ausführlich beschrieben worden, inklusive der wenig überzeugenden Antwort aus der Chefredaktion dazu.

Die Auswertung der „Abschiedsbriefe“ zeigt schließlich, wie tief die Enttäuschung bei ehemaligen Abonnentinnen und Abonnenten sitzt. Genannt werden unter anderem rechtspopulistische Tendenzen in den Kommentaren, fehlende Belege bei Falschmeldungen und das Gefühl, als Leser nicht mehr ernst genommen zu werden, wenn eigene Kommentare gelöscht wurden.

Die vollständigen Ergebnisse mit allen Einzelantworten finden sich auf der Seite der ANK.

Disruption als Deckmantel – Wie Philipp Ebert in der NOZ mit einem Einzelfall die Rundfunkfreiheit kleinredet

Eine Pension wird zum System, eine Verfassungsklage zur Nachkommastelle. Philipp Ebert nutzt in der NOZ das Wort Disruption, um Kritik an ARD/ZDF als mutige Systemfrage zu tarnen, und blendet das BVerfG-Urteil von 2021 einfach aus.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur Verfassungsklage von ARD und ZDF wirkt auf den ersten Blick wie eine überfällige kritische Nachfrage an die Öffentlich-Rechtlichen. Bei näherem Hinsehen zeigt sich aber ein vertrautes Muster aus Ihren Texten. Ein Einzelfall wird zur Chiffre für ein ganzes System erklärt, während die eigentliche Rechtsfrage unbeantwortet bleibt.

Die Pension von Claudia Nothelle mag ärgerlich wirken. Ob sie tatsächlich repräsentativ für die Finanzlage von ARD und ZDF ist, bleibt offen. Ein Einzelfall beweist kein System, das ist keine Analyse, sondern eine rhetorische Verkürzung.

Vollständig ausgeblendet bleibt zudem der verfassungsrechtliche Kern der Klage. ARD und ZDF berufen sich nicht auf eine Befindlichkeit, sondern auf das im Grundgesetz verankerte Gebot staatsferner und verlässlicher Finanzierung. Genau diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht 2021 bereits einmal entschieden, als Sachsen-Anhalt mit seiner Blockade die Rundfunkfreiheit verletzte. Dass der heutige Fall nach Aussage des Ländervertreters selbst „fundamental“ anders liegt, wäre eine Einordnung wert gewesen. Stattdessen wird die Klage mit dem Verweis auf „Nachkommastellen“ lächerlich gemacht.

Besonders aufschlussreich ist der Griff zum Wort Disruption. Es klingt nach nüchterner Wirtschaftsanalyse, erfüllt aber vor allem eine rhetorische Funktion. Wer die Existenzberechtigung der Öffentlich-Rechtlichen infrage stellt, wird zum mutigen Fragesteller stilisiert, wer das hinterfragt, soll angeblich die Demokratie verteidigen. So wird eine politische Forderung als bloße Systemfrage getarnt.

Kritik an Verwaltungsstrukturen, Gehältern oder Programmangebot der Öffentlich-Rechtlichen ist legitim und notwendig. Wer aber die verfassungsrechtliche Substanz einer Klage ignoriert und sie durch Empörung über Einzelfälle ersetzt, betreibt keine Aufklärung, sondern Stimmungsmache.

Mit freundlichen Grüßen

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