Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Rechtsextremismus (Seite 4 von 12)

Wenn Zustimmung zur Relativierung wird

Lucas Wiegelmann verteidigt Steinmeiers Warnung vor der AfD, tut das aber mit rethorischer Volte, nämlich indem er die Gefahr selbst zur Ansichtssache erklärt.

Lucas Wiegelmanns Kommentar zum ZDF-Sommerinterview mit Frank-Walter Steinmeier liest sich zunächst wie eine überraschend klare Positionierung. Der Bundespräsident habe angedeutet, ein Teil der Wählerschaft wähle „gegen das System der Demokratie“, und genau das dürfe, ja müsse er sagen. Für einen Meinungstext in einer Regionalzeitung ist das eine deutliche Ansage. Beim zweiten Lesen zeigt sich allerdings, wie der Text zu diesem Schluss kommt, und dieser Weg trägt weniger, als die Überschrift verspricht.

Der entscheidende Satz lautet, ob das Erstarken der AfD die Demokratie wirklich gefährde, darüber gingen die Meinungen „naturgemäß“ auseinander. Dieses eine Wort verschiebt die ganze Debatte. Ob eine Partei den Rechtsstaat bedroht, ist keine Frage des persönlichen Geschmacks, sondern eine Frage, die sich an Fakten prüfen lässt. Mehrere AfD-Landesverbände sind vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, der Bundesverband als Verdachtsfall. Björn Höcke wurde wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole rechtskräftig verurteilt. Diese Dinge sind dokumentiert und justiziell festgestellt. Sie zur Meinungsfrage zu erklären, verwandelt eine belegbare Einstufung in ein Gefühl.

Genau in diesem Rahmen entfaltet sich dann die eigentliche Volte. Wiegelmann schreibt am Ende, wenn selbst der Bundespräsident die Gefahr teile, dann dürfe er die Bevölkerung nicht nur informieren, er müsse es. Das klingt nach einem starken Bekenntnis. Es ist aber eine bedingte Aussage. Die Bedingung selbst, nämlich ob die Gefahreneinschätzung zutrifft, wird nirgends geprüft, sondern schlicht der Meinung des einzelnen Lesers überlassen. Damit kann der Text sich als Verteidiger von Steinmeiers Recht auf Warnung präsentieren, ohne inhaltlich Stellung zu beziehen, ob diese Warnung berechtigt ist. Zustimmung und Zurückhaltung fallen in einem Satz zusammen.

Aufschlussreich ist außerdem, wie unterschiedlich der Text mit seinen beiden Gegenständen umgeht. Steinmeiers persönliche Schwächen, die kostspielige Sanierung seines Amtssitzes, das Eigenlob über die vorausgesagte Anfälligkeit für den Trumpismus, werden mit spürbarer Lust an der Zuspitzung seziert. Sobald es aber um die AfD geht, wechselt der Ton in den vorsichtigen Konjunktiv und die offene Debatte. Diese Asymmetrie ist kein Zufall. Harte Urteile fallen leicht, wenn es um Stilfragen und persönliche Eitelkeiten geht. Sobald die inhaltliche Einordnung einer rechtsextremen Partei ansteht, wird plötzlich abgewogen, relativiert, „naturgemäß“ verschiedenen Meinungen Raum gegeben.

Am Ende bleibt ein Text, der sich als Rückendeckung für einen mutigen Bundespräsidenten liest, tatsächlich aber die Gefahr, vor der dieser warnt, in den Bereich der reinen Auffassungssache verschiebt. Wer eine belegbare Einstufung zur Ansichtssache erklärt, verteidigt am Ende weniger, als er behauptet zu verteidigen.

Zwei Texte, ein blinder Fleck. Wie NOZ und dpa gemeinsam die Höcke-Lüge verschwinden lassen.

Erst verteidigt Philipp Ebert die Kritiker einer Medienaufsicht, dann liefert eine dpa-Übernahme das Porträt zum unkritischen Star. Was in beiden Texten fehlt, ist derselbe Satz.

Am 3. Juli schrieb Philipp Ebert in der NOZ über die Rüge der Landesanstalt für Medien NRW gegen Ben Berndts Podcast. Sechs Tage später folgte ein Porträt über Berndt, übernommen von der dpa. Liest man beide Texte hintereinander, wird ein Muster sichtbar, das für sich genommen schon in jedem einzelnen Artikel ärgerlich wäre, in der Kombination aber richtig Wirkung entfaltet.

Ebert lässt in seinem Text vor allem Stimmen zu Wort kommen, die der Medienaufsicht kritisch gegenüberstehen. Wolfgang Kubicki hält Landesmedienanstalten für Relikte des 20. Jahrhunderts, Volker Boehme-Neßler warnt vor psychologischer Vorzensur. Wer Boehme-Neßler ist, wird nicht eingeordnet, dabei hat er die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem öffentlich als skandalös bezeichnet. Der eigentliche Anlass der Rüge, Höckes Lüge über die SA-Parole, taucht zwar auf, wird aber sofort von der Zensurdebatte überlagert.

Der dpa-Text in der NOZ vom 9. Juli setzt genau da an. Auch hier bekommt vor allem eine Seite Raum. Kai Diekmann darf ausführlich erklären, warum Berndt Höcke angeblich besser entlarve als klassische Interviews. Melanie Amann, die immerhin auf die Bedeutung journalistischer Einordnung hinweist, bekommt einen einzigen Satz. Was in diesem langen Porträt komplett fehlt, ist die konkrete Benennung dessen, worum es bei der Rüge eigentlich ging. Wer nur diesen Text liest, erfährt nicht, dass Höcke öffentlich behauptet hat, die SA habe gar keine Parole gehabt, eine Aussage, die schlicht falsch ist. Aus einer belegbaren Falschaussage wird eine abstrakte Frage von Sorgfaltspflicht und Zensur.

Bemerkenswert ist auch, wie unwidersprochen Berndts Satz stehen bleibt, ein Quoten-AfDler würde jeder Redaktion guttun. Die naheliegende Gegenfrage, warum Redaktionen kaum AfD-Mitglieder beschäftigen, nämlich weil journalistische Grundprinzipien wie die Trennung von Nachricht und Meinung mit der Programmatik dieser Partei kollidieren, wird nicht gestellt. Stattdessen wirkt der Satz wie ein Diversitätsappell, nicht wie das, was er ist, eine Aufforderung zur Aufweichung journalistischer Standards.

Für sich genommen ließen sich beide Texte noch als Einzelfälle abtun. Ebert hätte eben seine Meinung, die dpa liefert einen reinen Porträttext ohne kommentierenden Anspruch. Doch genau das macht die Kombination so wirksam. Der Kommentar bereitet den Boden, das scheinbar neutrale Porträt bestätigt ihn. Wer beide Texte im Abstand von sechs Tagen liest, bekommt zweimal dieselbe Auslassung serviert, einmal mit erkennbarer Haltung, einmal im Gewand der reinen Nachricht.

Gerade bei Übernahmen von Agenturmaterial trägt die Redaktion trotzdem Verantwortung. Eine Zeitung entscheidet, welchen Text sie einkauft, wo sie ihn platziert und ob sie ihn einordnet. Wenn ausgerechnet die Leerstelle des eigenen Kommentars sechs Tage später von einer scheinbar objektiven Agenturmeldung bestätigt wird, ist das das Ergebnis redaktioneller Auswahl.

NOZ und die AfD: Wenn Symmetrie die Realität verdeckt

AfD-Parteitag in Erfurt. Weidel „triumphiert“, die Gegner „hassen“. Die NOZ nennt die Partei kein einziges Mal aus eigener Feder rechtsextrem, zitiert aber unwidersprochen Weidels Spott über das Verfassungsschutzgutachten. Schieflage mit System.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert, hallo Frau Lehmann,

Ihre Berichterstattung vom 06.07.2026 zum AfD-Parteitag in Erfurt zeigt in Kombination ein Muster, das bereits aus früheren Ausgaben bekannt ist. Die Partei wird an keiner Stelle als das benannt, was sie laut Verfassungsschutzgutachten ist, nämlich gesichert rechtsextrem. Der Begriff taucht überhaupt nur einmal auf, und zwar in einem Zitat von Alice Weidel, die das Gutachten als „lächerliches Konvolut“ abtut. Eine eigene Einordnung der Redaktion fehlt komplett.

Dabei ist die juristische Lage deutlich unklarer, als Frau Lehmanns Formulierung suggeriert. Dass sich die AfD „bis zu einem weiteren Urteil juristisch erfolgreich zur Wehr gesetzt hat“, klingt nach einem Sieg in der Sache. Tatsächlich handelt es sich um ein laufendes Verfahren, die Einstufung ist vorläufig ausgesetzt, nicht aufgehoben. Diesen Unterschied hätte man erklären müssen.

Noch auffälliger ist die Schieflage zwischen den beiden Artikeln. Philipp Eberts Text über die Proteste konzentriert sich auf Pyrotechnik, vermummte Selbstjustiz und den Angriff auf Journalisten der „Jungen Freiheit“. Das sind reale Vorfälle, die zu Recht Erwähnung finden. Problematisch wird es aber, wenn schon die Überschrift die Demonstrierenden über „Hass“ definiert, während die Motivation dahinter (eine vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei) unerwähnt bleibt. Wer gegen Rechtsextremismus protestiert, hasst nicht einfach „die Rechten“, sondern verteidigt demokratische Grundwerte. Diese Nuance geht im Artikel verloren.

Rena Lehmanns Porträt von Weidel wiederum liest sich streckenweise wie eine Beschreibung geschickten Kampagnenmanagements, nicht wie kritischer Journalismus. Dass zwei der drei neu gewählten Stellvertreter dem Höcke-Lager zuzurechnen sind und „mehr Thüringer Linie“ ankündigen, wird referiert, aber nicht eingeordnet. Was das inhaltlich bedeutet, für eine Person, die wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole rechtskräftig verurteilt wurde, bleibt offen.

In der Summe entsteht ein Bild von zwei Lagern, dem einen „erfolgreich“ und „triumphierend“, dem anderen „hasserfüllt“ und in Teilen gewaltbereit. Diese Symmetrie existiert in der Sache nicht. Eine Partei, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft, und eine Protestbewegung, die genau dagegen auf die Straße geht, sind keine gleichwertigen Pole einer Debatte.

Mit freundlichen Grüßen

Ein NOZ-Interview mit dem Vorsitzenden der AfD-Jugendorganisation, das ihm alle Erklärungen abnimmt

Wie Tim Prahle in der NOZ dem AfD-Nachwuchspolitiker Jean-Pascal Hohm Raum gibt, Rechtsextremismus-Vorwürfe und den Begriff Bevölkerungsaustausch unwidersprochen als Missverständnis darzustellen.

Hallo NOZ, hallo Herr Prahle,

Ihr Interview mit Jean-Pascal Hohm liest sich wie eine Bühne für Selbstdarstellung, nicht wie eine kritische Befragung.Wenn Hohm die Einstufung als rechtsextremer Politiker durch den brandenburgischen Verfassungsschutz als bloße Einschätzung im politischen Wettstreit abtut, wäre eine Nachfrage fällig gewesen. Stattdessen lassen Sie diese Aussage einfach stehen. Genauso beim Begriff Bevölkerungsaustausch, den Hohm als rein beschreibend umdeutet, obwohl er zu den klassischen Versatzstücken rechtsextremer Verschwörungserzählungen gehört. Dass er selbst eingesteht, das Worst-Case-Szenario sei eine Zukunft ohne deutsche Mehrheitsbevölkerung, hätten Sie aufgreifen müssen, statt direkt zur nächsten Frage überzugehen.

Auffällig ist auch die Frageform. Verletzt es Sie oder Haben Sie Angst sind keine Fragen, die eine Position prüfen, sondern Fragen, die zum Sich-Erklären einladen. So bekommt Hohm reichlich Raum, seine Aussagen als Missverständnisse zu framen, ohne dass Sie an einer einzigen Stelle konkret nachhaken, welches dieser angeblich neunzig Prozent erklärbaren Zitate er denn nun erklären soll.

Ein Interview mit dem Vorsitzenden der AfD-Jugendorganisation darf durchaus kritische Distanz zeigen. Ihres tut das nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn Zensurwarnung der NOZ und Ebert wichtiger ist als die Höcke-Lüge selbst

Warum die NOZ bei der LfM-Rüge gegen einen Höcke-Podcast nur Kritiker der Behörde zu Wort kommen lässt und den eigentlichen Anlass aus dem Blick verliert.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Artikel zur Rüge der Landesanstalt für Medien NRW gegen den Podcast von Ben Berndt wirft eine berechtigte Frage auf, nämlich wie viel inhaltliche Kontrolle Behörden über journalistische Angebote ausüben dürfen. Leider beantworten Sie diese Frage nur mit einer Stimme.

Sie zitieren Wolfgang Kubicki, der die Landesmedienanstalten als Relikte des 20. Jahrhunderts abtut, und Volker Boehme-Neßler, der vor einer psychologischen Vorzensur warnt. Was fehlt, ist eine Einordnung dieser Quellen. Boehme-Neßler hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch öffentlich als skandalös bezeichnet und mehrfach vor einem AfD-Verbot gewarnt. Das macht seine Einschätzung nicht automatisch falsch, aber es macht sie zu einer politisch verorteten Position, die man Ihren Lesern hätte mitteilen müssen.

Auch der eigentliche Anlass der Rüge gerät bei Ihnen aus dem Blick. Björn Höcke hat in dem Podcast behauptet, die SA habe gar keine Parole gehabt, eine Aussage, die schlicht unwahr ist. Genau das hat die Landesanstalt beanstandet, nicht eine generelle Meinungsäußerung. Wer daraus eine Zensurdebatte macht, verschiebt die Frage von der journalistischen Sorgfaltspflicht auf ein angeblich bedrohtes Grundrecht.

Eine ausgewogene Berichterstattung hätte auch fragen können, warum ein Format mit sechs Millionen Aufrufen eine Falschbehauptung über ein NS-Symbol unwidersprochen stehen lässt. Diese Frage stellen Sie nicht.

Mit freundlichen Grüßen

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