Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Rechtsextremismus (Seite 3 von 13)

Eine Niederlage, die keine war. Wie ein NOZ-Gastbeitrag von Frauke Rostalski die Rechtslage zur AfD verdreht

Zwei Tage vor der Wahl in Sachsen-Anhalt verdreht ein NOZ-Gastbeitrag die Rechtslage. Ein vorläufiger VG-Köln-Beschluss mit festgestelltem „starken Verdacht“ auf Verfassungsfeindlichkeit wird zur Niederlage des Verfassungsschutzes umgedeutet.

Hallo NOZ, hallo Frau Rostalski,

Ihr Gastbeitrag stützt sich zentral auf eine Behauptung, die bei genauerer Prüfung nicht trägt. Sie schreiben, das BfV habe „kürzlich eine Niederlage vor dem VG Köln hinnehmen“ müssen, was einen langen Schatten auf die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags werfe. Das ist eine erhebliche Verkürzung der tatsächlichen Rechtslage.

Der Beschluss vom 26.02.2026 (Az. 13 L 1109/25) ist eine Eilentscheidung, keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter, der Beschluss ist beim OVG Münster anfechtbar. Entscheidend ist zudem, dass das Gericht selbst einen „starken Verdacht“ festgestellt hat, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt werden. Untersagt wurde dem BfV lediglich, auf Basis der bislang vorgelegten (nach mehreren Fachkommentaren fast ausschließlich öffentlich zugänglichen) Erkenntnisse den höheren Schwellenwert „gesichert“ zu verwenden. Das Gericht forderte die Nachrichtendienste sogar auf, zurückgehaltenes Material offenzulegen, um eine bessere Bewertung zu ermöglichen. Auch juristische Fachkommentatoren wie André Bartsch vom Max-Planck-Institut halten Teile der Beschlussbegründung für „nicht so recht plausibel“.

Aus einem vorläufigen, anfechtbaren Verfahrensschritt mit ausdrücklich festgestelltem „starken Verdacht“ eine Niederlage zu machen, die die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens grundsätzlich infrage stellt, ist keine seriöse Zusammenfassung der Beweislage. Es ist eine Zuspitzung, die den tatsächlichen Befund ins Gegenteil verkehrt.

Auch die Grundanlage des Textes wirkt schief. Schon die Überschrift stellt „wehrhafte Demokratie“ und „Konkurrenzabwehr“ als gleichwertige Deutungsoptionen nebeneinander, als handle es sich beim Schutz der Verfassung gegen eine vom Verfassungsschutz mit einem 1100 Seiten starken Gutachten dokumentierte Partei im Kern um dasselbe wie das Ausschalten politischer Konkurrenten. Das Toleranz-Paradox, also die Frage, wie eine offene Gesellschaft mit Akteuren umgeht, die die Offenheit selbst abschaffen wollen, kommt im gesamten Text nicht vor, obwohl es seit dem NPD-Verbotsverfahren der eigentliche Kern dieser Debatte ist.

Dass dieser Beitrag zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erscheint, macht die Verkürzung nicht harmloser. Wer Wählerinnen und Wählern kurz vor der Stimmabgabe vermittelt, ein Verbotsverfahren stehe juristisch auf tönernen Füßen, sollte die zugrundeliegenden Fakten korrekt darstellen. Eine akademische Autorität trägt hier besondere Verantwortung, gerade weil ihr Titel dem Text zusätzliches Gewicht verleiht.

Mit freundlichen Grüßen

Brandmauer – Wenn „Einzelfälle“ zur Ausrede werden

Warum die NOZ Rupert Scholz‘ Verharmlosung der AfD im Clasen Talk ohne Einordnung durchgehen lässt, während im selben Blatt ein Wagenknecht-Interview zeigt, wie kritisches Nachfragen aussehen kann.

Hallo NOZ, hallo Frau Kanke, hallo Herr Clasen,

der Bericht über den Auftritt von Rupert Scholz im Clasen Talk gibt dessen steile Thesen wieder, ohne sie an einer einzigen Stelle mit Fakten zu konfrontieren. Das ist journalistisch zu wenig.

Wenn Scholz rechtsextreme Netzwerke in der AfD als „Einzelfälle“ abtut, hätte der Text darauf hinweisen müssen, dass genau diese Netzwerke, die völkische Ideologie führender Landesverbände und die dokumentierten Verbindungen zu gesichert rechtsextremen Gruppierungen der tragende Grund für die Einstufungen durch mehrere Landesämter für Verfassungsschutz sind. Stattdessen bleibt Scholz‘ Zweifel an dieser Einstufung („Da setze ich ein großes Fragezeichen“) unkommentiert stehen, obwohl er sich damit über eine fundierte behördliche Analyse hinwegsetzt.

Auch die Erzählung vom „entscheidenden Fehler“ der Kanzlerin Merkel 2015 als Ursprung des AfD-Erfolgs wird unwidersprochen übernommen. Das ist eine seit Jahren gängige, aber unvollständige Erklärung. Sie blendet aus, dass rechte Radikalisierung ein europaweites Phänomen ist und die AfD lange vor 2015 gegründet wurde, mit einer klaren wirtschaftsliberalen und nationalkonservativen Programmatik.

Besonders bemerkenswert ist Scholz‘ Vorschlag einer Minderheitsregierung mit fallweiser Zusammenarbeit mit der AfD. Wer als CDU-Urgestein eine kontrollierte Öffnung nach rechts fordert, verschiebt genau jene Grenze, die Parteien wie die AfD seit Jahren gezielt zu verschieben versuchen. Ein Interview-Format wie der Clasen Talk mag solche Positionen zurecht einladen, in der schriftlichen Aufbereitung braucht es dann aber Einordnung, keine bloße Wiedergabe.

Zum Vergleich, im Interview mit Sahra Wagenknecht auf Seite 4 derselben Ausgabe fragt Matti Gerstenlauer sehr direkt nach der AfD-Nähe ihrer Blockadepolitik. Genau diese Hartnäckigkeit hätte auch dem Scholz-Beitrag gutgetan.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn Brandmauer und Corona-Politik zur selben „Angst“ werden

Boehme-Neßler wirft in der NOZ Brandmauer, Corona-Politik und Klimaschutz in einen Topf namens „Angstpolitik“. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, das hat mit Dämonisierung nichts zu tun, diese Einstufung ist ein Fakt.

Hallo NOZ, hallo Herr Boehme-Neßler,

Ihr Gastbeitrag zur „Angstpolitik“ wirft ein wichtiges Thema auf, verliert sich aber in einer Gleichsetzung, die bei näherem Hinsehen nicht trägt. Corona-Maßnahmen, Klimapolitik, Ukraine-Unterstützung und die Brandmauer gegen die AfD werden in denselben Topf geworfen, als wären das alles Varianten derselben Einschüchterungsstrategie. Das ist eine steile These, für die der Text den Beleg schuldig bleibt.

Besonders der Satz zur Brandmauer irritiert. Sie brauche man „nicht für den politischen Gegner“, sondern sie schütze vor einem „dämonisierten Feind, vor dem man angeblich Angst haben muss“. Diese Formulierung blendet aus, dass die AfD in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Das ist keine Dämonisierung, sondern eine behördliche Feststellung auf Grundlage konkreter Belege. Wer diesen Unterschied verwischt, stellt begründete demokratische Abgrenzung auf eine Stufe mit diffuser Furcht vor einem erfundenen Gegner.

Ähnlich verkürzt argumentiert der Text bei der Migrationsdebatte. Wer diese Politik infrage stelle, werde „sofort als Ausländerfeind stigmatisiert“, heißt es dort. Auch hier fehlt die Unterscheidung zwischen sachlicher Kritik an konkreter Politik und Rhetorik, die tatsächlich menschenfeindlich ist. Genau diese Vermischung erzeugt ein Opfernarrativ, in dem jede Einordnung schon als Repression erscheint.

Bemerkenswert ist zudem der Kontext. Philipp Ebert hat denselben Autor bereits 2025 zur Meinungsfreiheit interviewt, damals mit einer ganz ähnlichen Schlagseite. Auch dort ging es um angebliche staatliche Überreaktionen, ohne die Gegenseite, also Schutz vor Extremismus und rechtsstaatliche Notwendigkeit von Ermittlungen, ernsthaft einzubeziehen. Wenn ein Meinungsbeitrag zum zweiten Mal dieselbe schiefe Grundannahme transportiert, ist das kein Zufall mehr, sondern eine redaktionelle Entscheidung.

Kritik an staatlichem Handeln ist notwendig und richtig. Aber sie braucht Maßstäbe. Wer Brandmauer und Corona-Politik in einen Satz packt, verliert genau die Differenzierung, die er von anderen einfordert.

Mit freundlichen Grüßen

Update 08.09.2026, ich erhielt eine Replik des Autors:

Sehr geehrter Herr Reichl,

ich danke für Ihren Leserbrief.

Es wird Sie nicht verwundern, dass ich Ihre Kritik nicht teile und Ihnen widerspreche.Sie überschätzen die Bedeutung, die die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz hat. Der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die für ihren internen Gebrauch das Etikett „gesichert rechtsextrem“ entwickelt hat. Sie ist nicht unabhängig, sondern gegenüber dem Innenministerium strikt weisungsgebunden. Sie ist also mitnichten eine objektive und unabhängige Instanz, die auf wissenschaftlicher Grundlage verbindliche Einstufungen trifft. Nach der Architektur des Grundgesetzes ist für solche verbindlichen Einstufungen einer politischen Partei ausschließlich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Verbotsverfahrens zuständig. Abgesehen davon: Über die Einstufung der Gesamtpartei als „gesichert rechtsextrem“ wird gerade vor dem Verwaltungsgericht Köln gestritten. Es ist unklar, ob die Unterlagen, die der Verfassungsschutz vorgelegt hat, dieses Diktum rechtfertigen können. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung hat der Verfassungsschutz seine Einstufung zurückgezogen. Niemand widerspricht Ihnen, wenn Sie darauf hinweisen, dass es in der AfD Extremisten und echte Nazis gibt. Ich auch nicht. Das ist so. Aber das Problem von Extremisten am Rand hat jede Partei, auch die Linke oder die Grünen. Entscheidend ist, wie viel Einfluss die Extremisten auf die Gesamtpartei haben. Mein Punkt ist aber noch ein ganz anderer: In der Demokratie entscheiden die mündigen Bürger und Wähler darüber, wie sie eine Partei einstufen. Das funktioniert aber nicht, wenn jede Diskussion mit einem Verweis auf „gesichert rechtsextrem“ abgebrochen, ja verhindert wird. Und es ist undemokratisch, die Politiker dieser Partei mit Gewalt zu bedrohen (s. Erfurt), auszugrenzen und zu entlassen (s. Diakonie Bremen). Das meine ich mit: einschüchtern. Vor diesem Hintergrund halte ich die Brandmauer für undemokratisch. Sie verhindert nämlich das, was eine Demokratie ausmacht: die geistige Auseinandersetzung um die besten Ideen und Problemlösungen.

Auch was die Migrationsdebatte betrifft, widerspreche ich Ihnen. Ja, es gibt unerträgliche, menschenverachtende Äußerungen im Zusammenhang mit Migranten. Und es gibt Ausländerfeinde. Es ehrt Sie, wenn Sie denen entgegentreten. Das tue ich im Übrigen auch. Aber das ist nicht der Punkt. Es ist in einer Demokratie normal, über die Grundfragen der Migration zu diskutieren. Dazu gehört auch die Frage, wie eine Gesellschaft ihre Migration kontrolliert und steuert. Kein Land auf der Welt akzeptiert unbegrenzte und ungesteuerte Migration. Wieviel Migration eine Gesellschaft will und verträgt – das entscheiden in einer Demokratie die Bürger nach intensiven Debatten. Wie das geht, zeigen in der letzten Zeit die Demokratien in Skandinavien, die ihre ursprünglich sehr liberale Migrationspolitik deutlich verschärft haben. In Deutschland geht das nicht. Wer sich kritisch – und völlig legitim – zur aktuellen Migrationspolitik äußert, wird postwendend als „Ausländerfeind“ oder Schlimmeres gelabelt. Das ist die Einschüchterung, die ich meine.

Niemand hat ein Problem mit Widerspruch zu seiner Meinungsäußerung. Und niemand konstruiert ein „Opfernarrativ“, wie Sie es nennen, weil ihm in einer Diskussion widersprochen wird. Das ist eine oft gehörte, trotzdem falsche Unterstellung. Vielleicht sogar eine psychologische Projektion. Aber es gibt viel zu oft Stigmatisierungen und Ausgrenzungen bei bestimmten Diskussionsbeiträgen. Das ist eine Gemeinsamkeit bei den Themen Corona, Migration, Ukraine, Klima. Insofern gehören diese unterschiedlichen Themenkomplexe sehr wohl zusammen. Das meine ich mit Angstpolitik und Einschüchterung. Natürlich ist hier nicht der Raum, das genauer und detaillierter auszuführen. Ich empfehle Ihnen mein Buch: Angstpolitik, das letztes Jahr erschienen ist. Vielleicht wird dann (noch) klarer, was ich meine. Wenn Sie mir Ihre Adresse mitteilen, schicke ich Ihnen gerne ein Exemplar zu.

Vor diesem Hintergrund wird es Sie nicht verwundern, dass ich weder bei mir noch bei der NOZ eine „Schlagseite“, wie Sie es nennen, erkennen kann. Mein Beitrag ist eine pointierte und fundierte Meinungsäußerung. Genau um solche geht es – wenn ich das richtig sehe – in dieser Kolumne der NOZ. Und damit erfüllt die NOZ in vorbildlicher Weise den Auftrag, den Presse und Medien in einer Demokratie haben.

Schöne Grüße und alles Gute

Boehme-Neßler

Meine Antwort darauf:

Hallo Herr Boehme-Neßler,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich möchte auf einige Punkte konkret eingehen, weil ich denke, dass sie sich so nicht halten lassen.

Zur Einstufung durch den Verfassungsschutz. Das VG Köln hat im Februar entschieden, dass die Behörde die AfD bis zum Hauptsacheverfahren nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen darf. Das ist richtig, und ich hätte das in meinem ersten Brief präziser formulieren müssen. Aber das Gericht hat die Einstufung nicht kassiert, weil sie haltlos wäre. Es hat ausdrücklich verfassungsfeindliche Elemente erkannt, insbesondere bei muslimenfeindlichen Forderungen, und die Partei bleibt weiterhin Verdachtsfall mit nachrichtendienstlicher Beobachtung. Der Streitpunkt war allein, ob aus diesen Einzelbefunden schon ein verfassungsfeindliches Gesamtbild folgt. Das Hauptsacheverfahren ist offen, das Oberverwaltungsgericht Münster könnte in der nächsten Instanz zu einem anderen Ergebnis kommen. Ich will das nicht als abgeschlossen darstellen. Aber selbst das Gericht, das der Behörde in der Sache widersprochen hat, sieht keine unbescholtene Partei.

Zur Diakonie Bremen. Ich glaube, hier verwechseln Sie zwei unterschiedliche Dinge. Die Mitarbeiterin wurde nicht wegen einer Meinungsäußerung entlassen, sondern wegen einer aktiven Kandidatur für die AfD bei einer Kommunalwahl, zu einem Zeitpunkt, als die AfD Niedersachsen bereits vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft war. Eine kirchliche Trägerin, die für ihre Beschäftigten Loyalitätspflichten formuliert und diese Kandidatur als unvereinbar mit dem eigenen Auftrag bewertet, handelt im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts. Das ist bei sogenannten Tendenzbetrieben eine im deutschen Recht anerkannte Praxis, keine staatliche Einschüchterung. Die betroffene Frau hat angekündigt, dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, die Sache ist also möglicherweise noch nicht final entschieden. Man kann diese Praxis kritisieren, aber sie mit Erfurt in einen Satz zu stellen, wo es (soweit ich das recherchieren konnte) um tatsächliche Gewalt und Drohungen ging, verwischt für mich einen wichtigen Unterschied. Gewalt gegen Personen ist immer falsch, unabhängig von deren Parteizugehörigkeit. Daraus folgt aber nicht, dass die Brandmauer als politisches Konzept undemokratisch wäre. Das sind für mich zwei getrennte Fragen, eine juristisch-arbeitsrechtliche und eine normativ-politische.

Zu Erfurt selbst würde ich Sie bitten, den konkreten Vorfall zu benennen, auf den Sie sich beziehen. Ich finde Berichte über Angriffe auf Journalisten beim AfD-Parteitag im Sommer und über Drohungen im Vorfeld der Sachsen-Anhalt-Wahl, kann aber nicht sicher sagen, ob das deckungsgleich mit dem ist, was Sie meinen.

Zur Migrationsdebatte. Ihre These, dass in Deutschland eine kritische Auseinandersetzung mit der Migrationspolitik nicht möglich sei, halte ich für schwer haltbar. Die Bundesregierung hat in den letzten zwei Jahren Grenzkontrollen ausgeweitet und über Rückführungszentren in Drittstaaten diskutiert, öffentlich und mit breiter medialer Begleitung. Das zeigt zumindest, dass diese Debatte stattfindet und sich die Politik bewegt hat, teils mit ähnlicher Rhetorik wie in Skandinavien.

Zu Ihrem Grundargument, dass Corona, Klima, Ukraine und Migration durch ein gemeinsames Muster der Stigmatisierung verbunden seien. Das bleibt für mich eine These, keine Beobachtung. Sie setzen letztlich voraus, was Sie zeigen müssten, nämlich dass Kritik an diesen Politikfeldern in Deutschland systematisch mit unfairen Mitteln abgewürgt wird. Die von Ihnen genannten Einzelfälle tragen diese weitreichende These nicht, wenn man sie einzeln anschaut.

Mit freundlichen Grüßen

Der Punk Monchi als Kronzeuge

Ewert macht Monchi zum Kronzeugen gegen die Brandmauer, quasi „selbst die Linken sagen, so schlimm ist die AfD nicht“. Nur lässt er dessen härtere Sätze weg. Und aus einem Freispruch wird bei ihm eine Verurteilung.

Burkhard Ewert hat einen neuen Kronzeugen gefunden, und der passt wunderbar in die eigene Erzählung. Jan Gorkow, besser bekannt als Monchi, Sänger von Feine Sahne Fischfilet, vorbestraft, einst im Verfassungsschutzbericht als Linksradikaler geführt. Wenn ausgerechnet der sagt, man solle AfD-Wähler nicht pauschal ausgrenzen, dann muss doch was dran sein, so die stille Botschaft der Kolumne. Seht her, selbst die Linken geben zu, dass die Brandmauer Unsinn ist.

Diese Rhetorik ist so alt wie durchsichtig. Die eigene These wirkt glaubwürdiger, wenn sie ausgerechnet von jemandem kommt, dem man sie nicht zutrauen würde. Nur funktioniert der Trick nur, wenn man sorgfältig auswählt, was der Kronzeuge sonst noch so sagt. Und genau hier wird Ewerts Text unredlich. Monchi erklärt in seinem Buch auch, dass er deshalb noch lange nicht die rechte Wange hinhält. Das kommt in der Kolumne nicht vor. Übrig bleibt nur der Teil, der die eigene Linie stützt, der Rest fällt der redaktionellen Schere zum Opfer.

Noch bezeichnender ist ein Detail, das sich leicht überprüfen lässt. Ewert schreibt, Monchi habe „Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs“ kassiert. Plural. Tatsächlich gab es genau einen Fall. 2015 warfen Monchi und zwei weitere bei einer Kundgebung für Geflüchtete in Güstrow Stühle auf eine Gruppe angreifender Neonazis, um die Versammlung zu schützen. Verhandelt wurde das erst zwei Jahre später, und am 19. Dezember 2017 sprach das Amtsgericht Güstrow alle drei Angeklagten frei. Nicht verurteilt. Freigesprochen. Nachzulesen bei Wikipedia, in der taz, im Rolling Stone, überall mit identischem Datum und identischem Ausgang.

Aus einem Freispruch eine Verurteilung zu machen ist kein Ausrutscher, sondern das genaue Gegenteil der Wahrheit. Wer eine Biografie zur Stütze einer politischen These heranzieht, trägt eine gewisse Verantwortung dafür, diese Biografie korrekt wiederzugeben. Das gilt erst recht, wenn die falsche Version den Betroffenen kriminalisierter aussehen lässt, als er es tatsächlich ist, und damit die eigene Pointe (selbst ein Vorbestrafter mahnt zur Mäßigung) noch wirkungsvoller macht.

So bleibt am Ende ein Text, der zweifach danebenliegt. Er dreht einem Menschen einen Freispruch in eine Verurteilung um, und er stilisiert eine sehr persönliche, in einem konkreten Dorf verankerte Haltung zu einer allgemeinen politischen Lehre hoch, die so gar nicht dasteht. Wenn man schon einen linken Punk als Kronzeugen gegen die Brandmauer aufruft, sollte wenigstens stimmen, was man über ihn schreibt.

Ein „funktionierender Korrekturmechanismus“? Wie Philipp Ebert den AfD-Erfolg in der NOZ schönredet

Philipp Ebert zählt in der NOZ selbst auf, was an der AfD verfassungsfeindlich ist, und nennt ihren möglichen Wahlerfolg trotzdem ein gesundes Systemsignal. Das ist keine Analyse, das ist Kapitulation im Gewand der Nüchternheit.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zu Charlotte Knoblochs Vorstoß beginnt mit einer redlichen Bestandsaufnahme. Höckes Verharmlosung des Holocaust, die Russland-Nähe der AfD, Spionagefälle, die Verächtlichmachung der Bundesrepublik als „Demokratiesimulation“. Genau deshalb überrascht die Wendung im dritten Absatz umso mehr.

Sie schreiben, ein möglicher weiterer Erfolg der AfD an der Wahlurne wäre „ein funktionierender Korrekturmechanismus“ des Parteiensystems. Das ist eine steile These angesichts dessen, was Sie selbst wenige Zeilen zuvor über diese Partei schreiben. Ein Korrekturmechanismus setzt voraus, dass etwas in eine bessere Richtung korrigiert wird. Wenn eine Partei erstarkt, die laut Ihrer eigenen Beschreibung mit dem Nationalsozialismus kokettiert und die Bundesrepublik als Simulation verspottet, ist das kein Korrektiv, sondern ein Alarmsignal.

Auch die rhetorische Frage „was soll denn an dem Tag passieren“ trägt nicht. Sie funktioniert nur, wenn man unterstellt, ein Verbotsverfahren solle sämtliche gesellschaftlichen Ursachen des AfD-Erfolgs auf einen Schlag beseitigen. Das behauptet aber niemand ernsthaft. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat im NPD-Urteil von 2017 festgehalten, dass Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde“ darstellt. Diese Waffe wurde nach 1945 bewusst ins Grundgesetz geschrieben, um eine Wiederholung der Weimarer Fehler zu verhindern. Sie ist scharf und selten, aber sie ist kein autoritärer Übergriff, sondern rechtsstaatlich verankert.

Natürlich ist die Sorge berechtigt, dass ein Verbotsverfahren der AfD zusätzliches Opfernarrativ liefert. Nur gilt das für jede Reaktion demokratischer Parteien auf die AfD, ob Nichtstun, Ausgrenzung oder Verbot. Genau das ist die Strategie autoritärer Parteien, Demokraten in ein Dilemma zu manövrieren, in dem jede Reaktion als Bestätigung gedeutet wird. Aus Angst vor dieser Inszenierung auf rechtsstaatliche Mittel zu verzichten, wäre bereits ein Erfolg dieser Strategie.

Man kann über Sinn und Zeitpunkt eines Verbotsverfahrens unterschiedlicher Meinung sein, das ist eine legitime Debatte. Aber den möglichen Erfolg einer Partei, die man selbst als demokratiefeindlich beschreibt, als „funktionierenden Korrekturmechanismus“ zu bezeichnen, verwechselt Beschreibung mit Legitimation.

Mit freundlichen Grüßen

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