Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Rechtsextremismus (Seite 3 von 9)

Ein Freispruch ohne Urteil – Warum der NOZ-Artikel zum AfD-T-Shirt nach dem Angriff auf Michael Meister ins bekannte Muster der Partei-Schonung passt

Die NOZ lässt die AfD-Version unwidersprochen ausklingen, während die parteiübergreifende Kritik am Angriff auf Meister in einem Satz verschwindet. Ein weiteres Beispiel für die vorsichtige Schonung, die der Partei in der Berichterstattung regelmäßig zugutekommt.

Hallo NOZ, hallo Frau Wehmeyer,

Ihr Artikel zum T-Shirt-Vorfall nach dem Angriff auf den AfD-Abgeordneten Michael Meister wirkt auf den ersten Blick wie ein Beispiel für ordentliche Recherche. Bei genauerem Lesen zeigt sich aber eine Schieflage, die sich in die gewohnte Berichterstattung der NOZ über die AfD einreiht.

Die Verurteilung des Angriffs durch SPD, CDU, Linke und FDP wird in einem knappen Satz erledigt. Danach folgen mehrere Absätze mit ausführlichen Zitaten des AfD-Pressesprechers Eric Schellenberger, eine genaue Chronologie zum Verbleib des Kleidungsstücks und schließlich die eigene Bildrückwärtssuche Ihrer Redaktion. Der Text endet exakt an dem Punkt, an dem diese Suche „keinen Treffer“ ergibt. Das liest sich wie eine Bestätigung der AfD-Darstellung, ist aber methodisch dünn. Kein Treffer bei Temu oder Amazon belegt nicht die Echtheit des Bluts, er widerlegt lediglich eine sehr spezifische Behauptung aus den sozialen Medien. Wer den Artikel bis zum Schluss liest, nimmt trotzdem den Eindruck mit, die Sache sei geklärt und die AfD im Recht.

Genau diese Asymmetrie kennt man von der NOZ-Berichterstattung zur AfD inzwischen aus mehreren Fällen. Jonas Koch hat in mehreren Artikeln zur Verfassungsschutz-Einstufung der AfD in Niedersachsen den Begriff „Rechtsextremismus“ konsequent vermieden, obwohl er direkt aus der Quelle stammt. Jean-Charles Fays porträtierte den AfD-Landratskandidaten Jörg Dilge als „pragmatischen Unternehmer“, während dessen Verharmlosung der Höcke-Verurteilung kaum mehr als eine Randnotiz blieb. Und Lucas Wiegelmann forderte erst vor wenigen Monaten unter dem Titel „Fairness statt Häme“ einen schonenderen Umgang mit der Partei.

Ihr Artikel mag im Einzelnen solide gearbeitet sein, das ist kein Vorwurf gegen die Bildrückwärtssuche an sich. Aber die Gewichtung, mit der ein methodisch schwacher Befund zum Schlusswort wird, während die parteiübergreifende Kritik am Angriff selbst kaum Raum erhält, passt zu einem Muster, das sich durch die NOZ-Berichterstattung zieht. Wer Rechtsextremismus nicht ausdrücklich verharmlost, aber bei jeder Gelegenheit den vorsichtigeren, AfD-freundlicheren Rahmen wählt, trägt trotzdem zur Normalisierung bei.

Mit freundlichen Grüßen

PS: In diesem Zusammenhang möchte auf ein aktuelles Gutachten hinweisen, dass die Verfassungswidrigkeit der AfD beweist: https://afd-gutachten.de/

AfD-Steuerkonzept in der NOZ. Viel Raum zum Erklären, kein Wort zum Verfassungsschutz

Die NOZ lässt die AfD ihr Steuerkonzept ausführlich selbst erklären. Einheitssteuer 25 Prozent, Streichung von Klimaschutz und Bürgergeld für Ausländer, alles neutral referiert. Kein Wort zur Einstufung als gesichert rechtsextrem.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihre Analyse zum Steuerkonzept der AfD räumt der Partei sehr viel Raum ein, sich selbst zu erklären, und sehr wenig Raum für eine kritische Einordnung. Kay Gottschalk darf sein Konzept ausführlich als gerecht, revolutionär und sogar als sich selbst finanzierend bewerben. Die einzige Gegenstimme, Tobias Hentze vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft, bezweifelt lediglich die Finanzierbarkeit. Die politische Substanz der Reform bleibt damit fast unwidersprochen.

Dabei zeigt schon die Gegenfinanzierung, in welche Richtung diese Reform wirkt. Gestrichen werden soll vor allem bei Bürgergeld für Ausländer, Klimaschutz, EU-Zahlungen und Entwicklungshilfe. Ihr Artikel gibt diese Posten neutral wieder, als handle es sich um eine technische Haushaltsfrage. Tatsächlich handelt es sich um eine gezielte Absage an internationale Solidarität und Klimapolitik, formuliert unter dem AfD-Slogan „Viel Geld für die Welt, aber wenig für die eigenen Bürger“. Diese Rahmung wird im Text übernommen, statt eingeordnet.

Besonders auffällig ist, was in Ihrem Artikel komplett fehlt. Die AfD wird in keiner Zeile als das benannt, was sie laut Verfassungsschutz ist, nämlich eine gesichert rechtsextreme Partei. Sie erscheint stattdessen als ganz normale Oppositionspartei mit einem ganz normalen Steuerkonzept. Wer ein derart radikales Umverteilungsprojekt von einer solchen Partei vorstellt, sollte diesen Kontext mitliefern und nicht stillschweigend voraussetzen. Dieses Muster ist in der NOZ mittlerweile mehr als deutlich, man bekommt den Eindruck eines vermeintlich vorauseilenden Gehorsams durch diese Art der Normalisierungsjournaille.

Auch inhaltlich bleibt vieles unhinterfragt. Dass ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent vor allem hohe Einkommen entlastet, räumt sogar Hentze ein, dieser Satz steht jedoch isoliert am Ende des Textes und wird nicht weiter verfolgt. Eine Einordnung aus Sicht der Steuergerechtigkeit oder eine verfassungsrechtliche Einschätzung zum Gleichheitsgrundsatz fehlt vollständig.

Mit freundlichen Grüßen

Kritik ohne Kenntnis: Wie die NOZ AfD-Dilges Kreishaus-Rhetorik eine halbe Seite einräumt

Die NOZ räumt dem AfD-Landratskandidat Dilge eine halbe Seite ein, um die Kreishaussanierung zu kritisieren. Was er liefert, sind vage Worte über „Luxus“, ohne die Projektunterlagen zu kennen. Das steht sogar im NOZ-Artikel selbst!

Hallo NOZ, hallo Herr Fays,

der Artikel über Jörg Dilge und die Kreishaussanierung ist ein Paradebeispiel dafür, wie politische Rhetorik als Sachkritik verpackt wird.Dilge bekommt eine halbe Seite, um ein 118-Millionen-Projekt zu kritisieren. Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen er denn streichen würde, kommt er nicht über „goldene Wasserhähne“ und ein „teures Raumkonzept“ hinaus. Und warum? Weil er, wie er selbst sagt, die detaillierten Unterlagen nicht kennt. Das steht schwarz auf weiß im Artikel!

Dilges eigene Einlassung ist damit das deutlichste Argument gegen die Substanz seiner Kritik. Wer ein laufendes Bauprojekt öffentlich als Verschwendung bezeichnet, dabei aber einräumt, die Unterlagen nicht zu kennen, betreibt Stimmungsmache, keine Haushaltspolitik.Was im Text fehlt, ist genau das, was man von einem Portät erwarten würde. Wie erklärt sich der Kandidat, dass ein CDU-Antrag für eine abgespeckte Minimalsanierung im Kreistag bereits abgelehnt wurde? Warum kommt kein Gegenüber zu Wort, das einordnen könnte, welche Spielräume tatsächlich noch bestehen? Und warum wird die AfD-Einstufung als gesichert rechtsextrem mit keinem Wort erwähnt, obwohl sie zum Kontext eines Kandidatenporträts elementar gehört?

Der Raum, den dieser Artikel Dilge gibt, ist journalistisch nicht das Problem. Das Problem ist, dass substanzlose Aussagen eines Rechtsextremisten nicht als solche kenntlich gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Update 17.06.2026, Herr Fays antwortet:

Sehr geehrter Herr Reichl,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die kritische Auseinandersetzung mit meiner Berichterstattung.Wichtig ist mir zunächst die Einordnung: Es handelt sich bei diesem Artikel nicht um ein Porträt des AfD-Landratskandidaten (das habe ich zu Dilge – genauso wie zu den Landratskandidaten der anderen Parteien bereits geschrieben – sie finden es hier: https://www.noz.de/lokales/region-osnabrueck/artikel/designierter-afd-kandidat-im-kreis-osnabrueck-wenn-in-der-afd-jemand-auslaenderfeindlich-waere-49846560), sondern um ein Format zur Kommunalwahl. Jeder Landratskandidat beziehungsweise die amtierende Landrätin bekommt dabei die Gelegenheit, sein oder ihr zentrales Wahlkampfthema vorzustellen.

Bei Jörg Dilge ist dieses Thema die Kreishaussanierung. Genau deshalb haben wir ihn mit seiner Kritik daran konfrontiert – aber eben auch ausdrücklich nach konkreten Alternativen gefragt. Ich habe im Text bewusst herausgestellt, dass er an dieser Stelle keine wirklich belastbaren Lösungen anbieten konnte und zugleich einräumt, die detaillierten Unterlagen nicht zu kennen.

Dass Sie diesen Punkt beim Lesen so klar erkannt haben, zeigt aus meiner Sicht auch, dass diese Schwäche im Artikel sichtbar wurde. Sie können sich als Leser auf dieser Grundlage ein eigenes Bild davon machen, wie substanziell die Vorschläge des AfD-Kandidaten tatsächlich sind.

Zudem wurde die Frage nach den tatsächlichen Spielräumen im Text bereits eingeordnet: Die Spielräume für grundlegende Änderungen dürften begrenzt sein. Die Planung ist bereits abgeschlossen, und das Projekt ist seit knapp einem Jahr in der Umsetzung. Ein späteres Umsteuern könnte möglicherweise zusätzliche Planungen, neue Ausschreibungen oder Verzögerungen nach sich ziehen – und damit unter Umständen sogar weitere Kosten verursachen.

Ihre Kritik an der politischen Einordnung der AfD nehme ich ernst. In diesem konkreten Format steht das jeweilige Top-Wahlkampfthema der Kandidatinnen und Kandidaten im Vordergrund. Unabhängig davon ist die Einordnung der AfD, ihrer Strukturen und ihrer politischen Ausrichtung in der Region Osnabrück aber Teil von aktuellen Recherchen im Kommunalwahl-Schwerpunkt. Meine Berichte dazu lesen Sie im Juli und August.Vielen Dank noch einmal für Ihre Rückmeldung!

Viele GrüßeJean-Charles Fays

Meine Replik:

Sehr geehrter Herr Fays,

danke für die ausführliche Antwort. Die Einordnung als Wahlkampf-Format nehme ich zur Kenntnis, sie ändert aber an meiner Kernkritik wenig.

Sie argumentieren, die erkennbare Schwäche in Dilges Argumentation sei der Beleg dafür, dass der Artikel sie sichtbar gemacht habe. Das verwechselt aus meiner Sicht zwei Dinge. Nämlich was im Text enthalten ist, und was redaktionell eingeordnet wird. Dass ich als kritischer Leser die fehlende Sachkenntnis erkenne, ersetzt keine Einordnung für die Leserschaft, die diesen Maßstab nicht mitbringt, und genau die soll ein Zeitungsartikel ja erreichen.

Auffällig finde ich zudem, dass Sie mir jetzt erklären, warum die Spielräume für Änderungen ohnehin begrenzt sind (abgeschlossene Planung, laufende Umsetzung). Dieser Kontext, der Dilges Kritik in ihrer Substanz relativieren würde, fehlt im Artikel vollständig. Er war also bekannt, wurde aber nicht weitergegeben.Und zur AfD-Einstufung, ein Verweis auf künftige Berichte im Sommer beantwortet nicht, warum dieser konkrete Text einem gesichert rechtsextremen Kandidaten eine halbe Seite unkommentierte Bühne einräumt. Die Einstufung wäre mit einem Halbsatz unterzubringen gewesen, ohne das Format zu sprengen.

Im Ergebnis bleibt für mich, dass der Artikel die Fakten liefert, mit denen sich seine eigene Schwäche erkennen lässt, aber er liefert sie nicht eingeordnet. Das ist ein struktureller Punkt, den ich gerne weiter beobachte.

Mit freundlichen GrüßenTimm Reichl

Wiegelmann nennt Kritik am Heuer-Foto einen Fiebertraum. Das Video erzählt etwas anderes.

Wiegelmann (NOZ) hält Kritik am Heuer-Siegmund-Foto für einen Fiebertraum. Das Video zeigt Schulteranlegen, gemeinsames Lachen und einen Verfassungsschutz-Witz, bei dem der CDUler einfach mitlacht. Das nennt die NOZ Konfrontation…

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Kommentar von Lucas Wiegelmann zum „Kuschelfoto“ von Guido Heuer und Ulrich Siegmund wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Wiegelmann stützt sich erkennbar auf die dpa-Meldung und auf Heuers eigene Darstellung der Situation. Ein Video, das inzwischen kursiert und deutlich mehr zeigt als ein „unglückliches“ Standbild, bleibt unerwähnt.

Zu sehen ist darin nämlich, wie Siegmund Heuer die Hand auf die Schulter legt. Beide lachen. Siegmund macht einen Witz darüber, dass der Verfassungsschutz im kaputten Mikrofon stecke. Heuer widerspricht nicht, er lächelt. Beide scherzen anschließend über das „Altparteienmikrofon“. Von Konfrontation ist in diesen Szenen nichts, aber auch so gar nichts zu erkennen.

Wiegelmann nennt jene, die das Foto für problematisch halten, Opfer eines „Fiebertraums“. Das ist eine harte Einordnung, die nur dann trägt, wenn die Sachlage wirklich so eindeutig ist wie von ihm dargestellt. Sie ist es nicht. Heuer hat seine Version der Ereignisse selbst in die Welt gesetzt, und Wiegelmann übernimmt sie, ohne das zwischenzeitlich verfügbare Videomaterial einzubeziehen.

Ob das Unwissenheit zum Zeitpunkt der Abgabe war oder ein bewusster Verzicht auf unbequemes Material, kann man von außen nicht beurteilen. Was man aber beurteilen kann, ist, dass ein Kommentar, der Kritiker als realitätsfern abtut und gleichzeitig das entlastende Gegenstück zum monierten Foto ausblendet, am Ende diejenigen schützt, die Schutz vielleicht gar nicht verdienen.

Mit freundlichen Grüßen

Update 16.06.2026, Lucas Wiegelmanns Antwort

Hallo Herr Reichl,danke für Ihr Feedback. Man kann bei der Sache natürlich, wie immer, unterschiedlicher Meinung sein. Ich fand einfach die eiligen „Lügen“-Spins am Wochenende auf Social Media, auf die Sie verweisen, ein wenig ZU einmütig und in der Sache schlicht nicht nachvollziehbar. Hier eine neuere Deutung der Debatte, mit ein wenig zeitlichem Abstand zu der Hektik vom WE; vielleicht versöhnt Sie das ein wenig mit meinem Kommentar. BG https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-cdu-und-brandmauer-lachen-mit-der-afd-verboten-kolumne-a-8e338b25-0b91-4afa-9a33-5ceb895f8746?sara_ref=re-so-app-sh

Meine Replik:

Hallo Herr Wiegelmann,

danke für Ihre Antwort und den Spiegel-Link.

Der Artikel argumentiert imho, dass das bloße Lachen mit AfD-Politikern kein Tabubruch sei und die Empörung darüber überzogen wirke. Das ist eine vertretbare Position. Mein Einwand war aber ein anderer.

Ihr Kommentar stützte sich auf Heuers eigene Darstellung, dass es sich um Konfrontation gehandelt habe. Das Video zeigt etwas anderes, nämlich entspanntes Schulteranlegen, gemeinsames Lachen und einen Verfassungsschutz-Witz, bei dem Heuer einfach mitlacht. Das ist kein „Lügen-Spin“, das ist ein Widerspruch zwischen Heuers Selbstdarstellung und dem, was die Aufnahme zeigt. Und diesen Widerspruch hätte ein Kommentar, der Kritiker als Opfer eines Fiebertraums bezeichnet, zumindest erwähnen müssen, denke ich.

Ob das Verhalten selbst ein Problem ist, darüber kann man streiten. Dass Ihr Text auf einer Grundlage stand, die das Video nicht trägt, bleibt davon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

Wiegelmanns Framing-Trick: Wie die NOZ aus Protest gegen Rechtsextremismus ein Demokratieproblem der Grünen macht

NOZ-Artikel über Grünen-Protest gegen AfD-Parteitag: Die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem fehlt komplett. Dafür wird ein einzelner Parteiinterner zum Hauptzeugen gemacht. Bekanntes Muster.

Hallo NOZ, hallo Herr Wiegelmann,

der Artikel über den Kölner Grünen-Newsletter folgt einem inzwischen vertrauten Muster. Ein Einzelkritiker aus den eigenen Reihen der Grünen liefert den Aufhänger, seine Vorwürfe werden ausführlich referiert, und die eigentliche Einordnung bleibt aus.

Was fehlt, ist entscheidend. Die AfD, um deren Parteitag es geht, ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer SA-Parole rechtskräftig verurteilt. Dieser Kontext kommt im Artikel nicht vor. Stattdessen werden die Grünen in die Rolle derjenigen gedrängt, die demokratische Grundrechte gefährden, während die AfD als schutzbedürftige Versammlungsgemeinschaft erscheint.

Dass Versammlungsfreiheit auch für rechtsextreme Parteien gilt, ist richtig. Ebenso richtig ist, dass demokratischer Protest gegen einen Parteitag einer solchen Partei legitim und politisch geboten ist. Wer beides gleichsetzt, betreibt eine falsche Symmetrie.

Anwalt Brennecke darf seine Meinung haben. Dass ein einzelner Parteiinterner eine unglückliche Formulierung im Newsletter skandalisiert, ist kein Befund über das Demokratieverständnis der Grünen. Es ist ein Tweet.

Mit freundlichen Grüßen

Update 14.06.2026, Lucas Wiegelmann antwortet:

Hallo Herr Reichl, vielen Dank für Ihre Nachricht und fürs Lesen. Ihre Fragen zum richtigen Umgang mit der AfD, der Partei Björn Höckes, bleiben dringlich; wir haben dazu ja auch schon ein paar Mal gemailt. Was den konkreten Vorgang betrifft: Zur „eigentlichen Einordnung“ des Kölner Grünen-Newsletters, die Sie sich erhofft haben, hatte ich ja die Kölner Grünen selbst eingeladen. Ich hatte sie, wie im Artikel dokumentiert, um Aufklärung gebeten, was sie mit „verhindern“ meinen. Ich hatte auch ausdrücklich gefragt, ob darunter Blockaden o. ä. zu verstehen sind.Dass sie diese Gelegenheit zur „Einordnung“ verstreichen ließen, hat mich auch gewundert.Bitte bleiben Sie uns in kritischer Aufmerksamkeit verbunden – und wenn Sie mal Lust haben auf einen Kaffee, würde ich mich über einen persönlichen Austausch freuen. Beste Grüße, Lucas Wiegelmann

Meine Antwort:

Hallo Herr Wiegelmann,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie haben die Kölner Grünen gefragt, was sie mit „verhindern“ meinen, das stimmt, und das war richtig. Aber mein Einwand war ein anderer. Die fehlende Einordnung betrifft nicht die Grünen, sondern die AfD. Wer über einen Protest gegen ihren Parteitag schreibt, ohne zu erwähnen, dass diese Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist und ihr prominentester Vertreter wegen einer SA-Parole verurteilt wurde, der lässt den wichtigsten Hintergrund weg.

Das ist kein Fehler der Grünen, ich sehe das als bewusste redaktionelle Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

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