Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: AfD (Seite 4 von 15)

Der Punk Monchi als Kronzeuge

Ewert macht Monchi zum Kronzeugen gegen die Brandmauer, quasi „selbst die Linken sagen, so schlimm ist die AfD nicht“. Nur lässt er dessen härtere Sätze weg. Und aus einem Freispruch wird bei ihm eine Verurteilung.

Burkhard Ewert hat einen neuen Kronzeugen gefunden, und der passt wunderbar in die eigene Erzählung. Jan Gorkow, besser bekannt als Monchi, Sänger von Feine Sahne Fischfilet, vorbestraft, einst im Verfassungsschutzbericht als Linksradikaler geführt. Wenn ausgerechnet der sagt, man solle AfD-Wähler nicht pauschal ausgrenzen, dann muss doch was dran sein, so die stille Botschaft der Kolumne. Seht her, selbst die Linken geben zu, dass die Brandmauer Unsinn ist.

Diese Rhetorik ist so alt wie durchsichtig. Die eigene These wirkt glaubwürdiger, wenn sie ausgerechnet von jemandem kommt, dem man sie nicht zutrauen würde. Nur funktioniert der Trick nur, wenn man sorgfältig auswählt, was der Kronzeuge sonst noch so sagt. Und genau hier wird Ewerts Text unredlich. Monchi erklärt in seinem Buch auch, dass er deshalb noch lange nicht die rechte Wange hinhält. Das kommt in der Kolumne nicht vor. Übrig bleibt nur der Teil, der die eigene Linie stützt, der Rest fällt der redaktionellen Schere zum Opfer.

Noch bezeichnender ist ein Detail, das sich leicht überprüfen lässt. Ewert schreibt, Monchi habe „Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs“ kassiert. Plural. Tatsächlich gab es genau einen Fall. 2015 warfen Monchi und zwei weitere bei einer Kundgebung für Geflüchtete in Güstrow Stühle auf eine Gruppe angreifender Neonazis, um die Versammlung zu schützen. Verhandelt wurde das erst zwei Jahre später, und am 19. Dezember 2017 sprach das Amtsgericht Güstrow alle drei Angeklagten frei. Nicht verurteilt. Freigesprochen. Nachzulesen bei Wikipedia, in der taz, im Rolling Stone, überall mit identischem Datum und identischem Ausgang.

Aus einem Freispruch eine Verurteilung zu machen ist kein Ausrutscher, sondern das genaue Gegenteil der Wahrheit. Wer eine Biografie zur Stütze einer politischen These heranzieht, trägt eine gewisse Verantwortung dafür, diese Biografie korrekt wiederzugeben. Das gilt erst recht, wenn die falsche Version den Betroffenen kriminalisierter aussehen lässt, als er es tatsächlich ist, und damit die eigene Pointe (selbst ein Vorbestrafter mahnt zur Mäßigung) noch wirkungsvoller macht.

So bleibt am Ende ein Text, der zweifach danebenliegt. Er dreht einem Menschen einen Freispruch in eine Verurteilung um, und er stilisiert eine sehr persönliche, in einem konkreten Dorf verankerte Haltung zu einer allgemeinen politischen Lehre hoch, die so gar nicht dasteht. Wenn man schon einen linken Punk als Kronzeugen gegen die Brandmauer aufruft, sollte wenigstens stimmen, was man über ihn schreibt.

Ein „funktionierender Korrekturmechanismus“? Wie Philipp Ebert den AfD-Erfolg in der NOZ schönredet

Philipp Ebert zählt in der NOZ selbst auf, was an der AfD verfassungsfeindlich ist, und nennt ihren möglichen Wahlerfolg trotzdem ein gesundes Systemsignal. Das ist keine Analyse, das ist Kapitulation im Gewand der Nüchternheit.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zu Charlotte Knoblochs Vorstoß beginnt mit einer redlichen Bestandsaufnahme. Höckes Verharmlosung des Holocaust, die Russland-Nähe der AfD, Spionagefälle, die Verächtlichmachung der Bundesrepublik als „Demokratiesimulation“. Genau deshalb überrascht die Wendung im dritten Absatz umso mehr.

Sie schreiben, ein möglicher weiterer Erfolg der AfD an der Wahlurne wäre „ein funktionierender Korrekturmechanismus“ des Parteiensystems. Das ist eine steile These angesichts dessen, was Sie selbst wenige Zeilen zuvor über diese Partei schreiben. Ein Korrekturmechanismus setzt voraus, dass etwas in eine bessere Richtung korrigiert wird. Wenn eine Partei erstarkt, die laut Ihrer eigenen Beschreibung mit dem Nationalsozialismus kokettiert und die Bundesrepublik als Simulation verspottet, ist das kein Korrektiv, sondern ein Alarmsignal.

Auch die rhetorische Frage „was soll denn an dem Tag passieren“ trägt nicht. Sie funktioniert nur, wenn man unterstellt, ein Verbotsverfahren solle sämtliche gesellschaftlichen Ursachen des AfD-Erfolgs auf einen Schlag beseitigen. Das behauptet aber niemand ernsthaft. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat im NPD-Urteil von 2017 festgehalten, dass Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde“ darstellt. Diese Waffe wurde nach 1945 bewusst ins Grundgesetz geschrieben, um eine Wiederholung der Weimarer Fehler zu verhindern. Sie ist scharf und selten, aber sie ist kein autoritärer Übergriff, sondern rechtsstaatlich verankert.

Natürlich ist die Sorge berechtigt, dass ein Verbotsverfahren der AfD zusätzliches Opfernarrativ liefert. Nur gilt das für jede Reaktion demokratischer Parteien auf die AfD, ob Nichtstun, Ausgrenzung oder Verbot. Genau das ist die Strategie autoritärer Parteien, Demokraten in ein Dilemma zu manövrieren, in dem jede Reaktion als Bestätigung gedeutet wird. Aus Angst vor dieser Inszenierung auf rechtsstaatliche Mittel zu verzichten, wäre bereits ein Erfolg dieser Strategie.

Man kann über Sinn und Zeitpunkt eines Verbotsverfahrens unterschiedlicher Meinung sein, das ist eine legitime Debatte. Aber den möglichen Erfolg einer Partei, die man selbst als demokratiefeindlich beschreibt, als „funktionierenden Korrekturmechanismus“ zu bezeichnen, verwechselt Beschreibung mit Legitimation.

Mit freundlichen Grüßen

NOZ und Siegmund: Zitate ohne Widerspruch

Warum die NOZ Siegmunds Remigrationsrhetorik unkommentiert stehen lässt, drei Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt.

Hallo NOZ, hallo Herr Otten,

Ihr Bericht über den Podcast-Auftritt von Ulrich Siegmund nennt die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD Sachsen-Anhalt immerhin beim Namen. Das ist mehr, als man von vergleichbaren Texten in der NOZ gewohnt ist. Trotzdem bleibt der Artikel in einem entscheidenden Punkt hinter journalistischer Sorgfalt zurück.

Große Teile des Textes bestehen aus langen, unwidersprochenen Zitatblöcken. Wenn Siegmund „Remigration“ zur bloßen „Definitionsfrage“ erklärt, hätte eine Einordnung gutgetan. Der Begriff steht in der einschlägigen Forschung längst für ein politisches Programm der Vertreibung nach ethnischen Kriterien. Ihn unkommentiert als Auslegungsfrage stehen zu lassen, verharmlost seine tatsächliche Bedeutung.

Ähnlich verhält es sich mit Siegmunds Ankündigung, den Verfassungsschutz womöglich abzuschaffen oder umzubauen, während er zugleich behauptet, die Behörde überwache die Opposition. Diese Selbstwidersprüche werden referiert, aber nicht benannt. Auch die geplante Arbeitspflicht für Asylbewerber und die Umwidmung einer Einrichtung in eine Abschiebehaftanstalt stehen im Raum, ohne dass rechtliche oder menschenrechtliche Fragen dazu aufgeworfen werden.

Besonders aufschlussreich ist der Verweis auf das frühere Höcke-Gespräch im selben Podcast-Format. Dass der Moderator eingangs erklärt, er wolle „mit der Einordnerei“ gar nicht erst beginnen, wird von Ihnen fast beiläufig zitiert, ohne dass die Konsequenz dieser Ansage für den Rest des Gesprächs eingeordnet wird. Ein Format, das Politiker einer als rechtsextrem eingestuften Partei ausdrücklich ohne Widerspruch reden lässt, ist keine neutrale Plattform. Über diese strukturelle Schieflage hätte der Artikel etwas sagen müssen.

Drei Wochen vor einer Landtagswahl, in der die AfD laut Umfragen eine absolute Mehrheit erringen könnte, reicht es nicht, Zitate zu sammeln und die Einstufung einmal zu erwähnen. Journalismus, der seinem Anspruch gerecht werden will, muss auch erklären, warum diese Aussagen problematisch sind.

Mit freundlichen Grüßen

Die Lücken im Winter-Interview von Rena Lehmann in der NOZ

Unbelegte Vorwürfe gegen die Linke, ein fragwürdiger Repost, und ein Klima-Dilemma, das im NOZ-Gespräch mit Rena Lehmann keine Rolle spielt.

Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,

Ihr Interview mit Wiebke Winter wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet, denn manche Fragen werden garnicht erst gestellt.

Frau Winter positioniert sich im Gespräch als klare Gegnerin der AfD, nennt die Partei „gesichert rechtsextrem“ und betont, es gebe „kein Potenzial“ für eine Zusammenarbeit. Wenige Sätze später sagt sie jedoch unwidersprochen, in Bremen unterstütze die Linke „Linksextremisten“, was sie „scharf“ kritisiere. Eine Nachfrage, welche konkrete Unterstützung gemeint ist oder welche Belege dafür vorliegen, fehlt komplett. Eine derart schwerwiegende Anschuldigung gegen eine demokratische Partei sollte nicht unkommentiert stehen bleiben.

In diesem Zusammenhang sind Frau Winters öffentliche Aktivitäten außerhalb des Interviews interessant. Sie hat ein Video von Manuel Ostermann geteilt, in dem Linksextremismus zur „strukturell größten Gefahr für die Demokratie“ erklärt wird, die es „rechtsstaatlich zu bekämpfen“ gelte.

NOZblog

Das ist exakt jene falsche Symmetrie zwischen rechtem und linkem Rand, die eine vom Verfassungsschutz gesichert rechtsextrem eingestufte Partei relativ verharmlost. Wer diesen Rahmen teilt und im selben Atemzug unbelegt vor „Linksextremisten“ warnt, während er sich öffentlich als AfD-Gegnerin präsentiert, hat ein Kohärenzproblem, das eine journalistische Nachfrage verdient hätte.

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Klimathema. Im NOZ-Interview präsentiert sich Frau Winter als engagiertes Mitglied der Klima Union, für die Klimaschutz ein „Herzensthema“ sei. Im Gespräch mit Luisa Neubauer (ATMO-Magazin) äußerte sie sich jedoch deutlich anders. Dort beschreibt sie ein „Dilemma“, wenn die Union das Klimathema stark mache, profitierten am Ende die Grünen davon. Das ist keine inhaltliche Position zum Klimaschutz, sondern eine parteitaktische Kalkulation, bei der das Thema klein gehalten wird, um der politischen Konkurrenz keine Bühne zu bieten. Die bittere Ironie dabei, aktuell profitiert von dieser strategischen Zurückhaltung nicht die grüne Konkurrenz, sondern die AfD. Genau dieser Widerspruch zwischen „Herzensthema“ im NOZ-Interview und wahltaktischem Kalkül gegenüber Neubauer wäre eine naheliegende Nachfrage gewesen.

Ein Interview lebt davon, dass Behauptungen der interviewten Person nicht einfach durchgereicht, sondern eingeordnet werden. Genau das vermisse ich hier.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn „links wie rechts“ die falsche Seite entlastet

Philipp Ebert stellt in seinem NOZ-Kommentar zu Gedenkstätten-Geldern einen Holocaust-relativierenden AfD-Satz neben einen polemischen Linken-Vorwurf, und behandelt beides als gleichwertige „extremistische Äußerung“. Ein Blick auf die Unterschiede.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur Aufstockung der Gedenkstättenmittel endet mit einem Bekenntnis zur Menschenwürde, das niemand ernsthaft bestreiten wird. Der Weg dorthin führt jedoch über eine Konstruktion, die genau das untergräbt, was Sie eigentlich verteidigen wollen.

Sie stellen das AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt, das die deutsche Erinnerung an die NS-Zeit als „Verewigung eines Schuldkomplexes“ bezeichnet, neben den Vorwurf des Linken-Parteichefs Pantisano, die CDU betreibe „faschistische Politik“. Beides fassen Sie unter der Überschrift „extremistische Äußerungen“ zusammen, mit dem Satz „Inflationäre Faschismus-Rufe hier, Nazi-Relativierungen dort“.

Das eine Gleichsetzung von Ungleichem. Ein polemischer Vorwurf, eine Partei betreibe „faschistische Politik“, mag unangemessen zugespitzt sein. Er bleibt eine rhetorische Übertreibung im politischen Streit. Die AfD-Formulierung dagegen relativiert explizit die deutsche Verantwortung für den Holocaust und deutet sie als pathologischen „Schuldkomplex“ um, den es zu „heilen“ gelte. Das ist keine Zuspitzung, das ist die Sache selbst.

Verschärft wird das Ungleichgewicht durch die historische Einordnung, die Sie nur einer Seite mitgeben. Sie erinnern daran, dass der Faschismus-Vorwurf einst von SED und Sowjetunion zur Rechtfertigung von Unterdrückung genutzt wurde, und belasten damit die Kritik an der CDU zusätzlich. Für die AfD-Position fehlt jede vergleichbare Einordnung. Kein Wort zur Verfassungsschutz-Einstufung der sachsen-anhaltischen AfD als gesichert rechtsextrem, kein Hinweis darauf, dass sich diese Formulierung nahtlos in ein bekanntes Muster rechtsextremer Erinnerungspolitik einreiht.

Wer beides unter einem gemeinsamen Dach aus „links wie rechts“ präsentiert, verwischt genau die Unterscheidung, die für eine wache Erinnerungskultur notwendig wäre. Mehr Geld für Gedenkstätten ist richtig und wichtig. Es hilft aber wenig, wenn im selben Kommentar der Boden für die Relativierung dessen bereitet wird, woran diese Gedenkstätten erinnern sollen.

Mit freundlichen Grüßen

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