Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: AfD (Seite 3 von 15)

Ewert und die Wahl in Sachsen-Anhalt: Wenn Erklären zu Entschuldigen wird

Ewert erklärt den AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt mit allgemeinem Politikversagen, ohne die Verfassungsschutz-Einstufung als rechtsextrem auch nur zu erwähnen. Am Ende soll sich jeder Bürger einzeln „zusammenreißen“. Verantwortung sieht anders aus.

Hallo NOZ, hallo Herr Ewert,

Ihr Kommentar zur Wahl in Sachsen-Anhalt benennt zunächst richtige Kritikpunkte an der AfD. Beleidigungen, Lügen, Vetternwirtschaft, Druck auf Medien, das ist alles belegt und zu Recht angesprochen. Genau hier beginnt aber auch das Problem des Textes.

Der Satz „All dies haben Vertreter der übrigen Parteien ebenfalls bereits einmal fertiggebracht“ stellt eine falsche Symmetrie her. Einzelne Verfehlungen einzelner Politiker sind etwas anderes als das systematische Verhalten einer Partei, deren Landesverband in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Diese Einstufung fehlt in Ihrem Text übrigens komplett. Gerade bei einem so deutlichen Wahlsieg wäre das der entscheidende Fakt gewesen, nicht Stilfragen wie Tonlage oder Populismusvorwürfe.

Auch die Erklärung für den AfD-Erfolg bleibt seltsam diffus. Gebrochene Versprechen, wachsende Bürokratie, eine allgemeine Politikmüdigkeit, all das mag stimmen. Aber wer den Aufstieg einer rechtsextremen Partei vor allem mit allgemeinem Politikversagen erklärt, entlastet am Ende jene demokratischen Kräfte, die tatsächlich Verantwortung tragen, sei es durch Anbiederung an rechte Narrative oder durch mangelnde klare Abgrenzung.

Besonders schief wirkt die These, eine erstarkende Rechte führe andernorts in Europa zur Mäßigung. Diese Beobachtung ist weder eindeutig belegt noch beruhigend. Sie liest sich eher wie eine vorweggenommene Entwarnung, die zur tatsächlichen Faktenlage über die AfD in Sachsen-Anhalt nicht passt.

Am Ende landet die Verantwortung beim einzelnen Bürger, der sich „zusammenreißen“ soll. Das ist zu wenig. Verantwortung tragen zuerst die demokratischen Parteien und auch die Medien, die (wie auch die NOZ häufig normalisierend) über sie berichten. Wer diese Verantwortung so allgemein streut, dass am Ende niemand konkret benannt wird, macht es sich zu leicht

Mit freundlichen Grüßen

Eine Niederlage, die keine war. Wie ein NOZ-Gastbeitrag von Frauke Rostalski die Rechtslage zur AfD verdreht

Zwei Tage vor der Wahl in Sachsen-Anhalt verdreht ein NOZ-Gastbeitrag die Rechtslage. Ein vorläufiger VG-Köln-Beschluss mit festgestelltem „starken Verdacht“ auf Verfassungsfeindlichkeit wird zur Niederlage des Verfassungsschutzes umgedeutet.

Hallo NOZ, hallo Frau Rostalski,

Ihr Gastbeitrag stützt sich zentral auf eine Behauptung, die bei genauerer Prüfung nicht trägt. Sie schreiben, das BfV habe „kürzlich eine Niederlage vor dem VG Köln hinnehmen“ müssen, was einen langen Schatten auf die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags werfe. Das ist eine erhebliche Verkürzung der tatsächlichen Rechtslage.

Der Beschluss vom 26.02.2026 (Az. 13 L 1109/25) ist eine Eilentscheidung, keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter, der Beschluss ist beim OVG Münster anfechtbar. Entscheidend ist zudem, dass das Gericht selbst einen „starken Verdacht“ festgestellt hat, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt werden. Untersagt wurde dem BfV lediglich, auf Basis der bislang vorgelegten (nach mehreren Fachkommentaren fast ausschließlich öffentlich zugänglichen) Erkenntnisse den höheren Schwellenwert „gesichert“ zu verwenden. Das Gericht forderte die Nachrichtendienste sogar auf, zurückgehaltenes Material offenzulegen, um eine bessere Bewertung zu ermöglichen. Auch juristische Fachkommentatoren wie André Bartsch vom Max-Planck-Institut halten Teile der Beschlussbegründung für „nicht so recht plausibel“.

Aus einem vorläufigen, anfechtbaren Verfahrensschritt mit ausdrücklich festgestelltem „starken Verdacht“ eine Niederlage zu machen, die die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens grundsätzlich infrage stellt, ist keine seriöse Zusammenfassung der Beweislage. Es ist eine Zuspitzung, die den tatsächlichen Befund ins Gegenteil verkehrt.

Auch die Grundanlage des Textes wirkt schief. Schon die Überschrift stellt „wehrhafte Demokratie“ und „Konkurrenzabwehr“ als gleichwertige Deutungsoptionen nebeneinander, als handle es sich beim Schutz der Verfassung gegen eine vom Verfassungsschutz mit einem 1100 Seiten starken Gutachten dokumentierte Partei im Kern um dasselbe wie das Ausschalten politischer Konkurrenten. Das Toleranz-Paradox, also die Frage, wie eine offene Gesellschaft mit Akteuren umgeht, die die Offenheit selbst abschaffen wollen, kommt im gesamten Text nicht vor, obwohl es seit dem NPD-Verbotsverfahren der eigentliche Kern dieser Debatte ist.

Dass dieser Beitrag zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erscheint, macht die Verkürzung nicht harmloser. Wer Wählerinnen und Wählern kurz vor der Stimmabgabe vermittelt, ein Verbotsverfahren stehe juristisch auf tönernen Füßen, sollte die zugrundeliegenden Fakten korrekt darstellen. Eine akademische Autorität trägt hier besondere Verantwortung, gerade weil ihr Titel dem Text zusätzliches Gewicht verleiht.

Mit freundlichen Grüßen

Brandmauer – Wenn „Einzelfälle“ zur Ausrede werden

Warum die NOZ Rupert Scholz‘ Verharmlosung der AfD im Clasen Talk ohne Einordnung durchgehen lässt, während im selben Blatt ein Wagenknecht-Interview zeigt, wie kritisches Nachfragen aussehen kann.

Hallo NOZ, hallo Frau Kanke, hallo Herr Clasen,

der Bericht über den Auftritt von Rupert Scholz im Clasen Talk gibt dessen steile Thesen wieder, ohne sie an einer einzigen Stelle mit Fakten zu konfrontieren. Das ist journalistisch zu wenig.

Wenn Scholz rechtsextreme Netzwerke in der AfD als „Einzelfälle“ abtut, hätte der Text darauf hinweisen müssen, dass genau diese Netzwerke, die völkische Ideologie führender Landesverbände und die dokumentierten Verbindungen zu gesichert rechtsextremen Gruppierungen der tragende Grund für die Einstufungen durch mehrere Landesämter für Verfassungsschutz sind. Stattdessen bleibt Scholz‘ Zweifel an dieser Einstufung („Da setze ich ein großes Fragezeichen“) unkommentiert stehen, obwohl er sich damit über eine fundierte behördliche Analyse hinwegsetzt.

Auch die Erzählung vom „entscheidenden Fehler“ der Kanzlerin Merkel 2015 als Ursprung des AfD-Erfolgs wird unwidersprochen übernommen. Das ist eine seit Jahren gängige, aber unvollständige Erklärung. Sie blendet aus, dass rechte Radikalisierung ein europaweites Phänomen ist und die AfD lange vor 2015 gegründet wurde, mit einer klaren wirtschaftsliberalen und nationalkonservativen Programmatik.

Besonders bemerkenswert ist Scholz‘ Vorschlag einer Minderheitsregierung mit fallweiser Zusammenarbeit mit der AfD. Wer als CDU-Urgestein eine kontrollierte Öffnung nach rechts fordert, verschiebt genau jene Grenze, die Parteien wie die AfD seit Jahren gezielt zu verschieben versuchen. Ein Interview-Format wie der Clasen Talk mag solche Positionen zurecht einladen, in der schriftlichen Aufbereitung braucht es dann aber Einordnung, keine bloße Wiedergabe.

Zum Vergleich, im Interview mit Sahra Wagenknecht auf Seite 4 derselben Ausgabe fragt Matti Gerstenlauer sehr direkt nach der AfD-Nähe ihrer Blockadepolitik. Genau diese Hartnäckigkeit hätte auch dem Scholz-Beitrag gutgetan.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn Brandmauer und Corona-Politik zur selben „Angst“ werden

Boehme-Neßler wirft in der NOZ Brandmauer, Corona-Politik und Klimaschutz in einen Topf namens „Angstpolitik“. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, das hat mit Dämonisierung nichts zu tun, diese Einstufung ist ein Fakt.

Hallo NOZ, hallo Herr Boehme-Neßler,

Ihr Gastbeitrag zur „Angstpolitik“ wirft ein wichtiges Thema auf, verliert sich aber in einer Gleichsetzung, die bei näherem Hinsehen nicht trägt. Corona-Maßnahmen, Klimapolitik, Ukraine-Unterstützung und die Brandmauer gegen die AfD werden in denselben Topf geworfen, als wären das alles Varianten derselben Einschüchterungsstrategie. Das ist eine steile These, für die der Text den Beleg schuldig bleibt.

Besonders der Satz zur Brandmauer irritiert. Sie brauche man „nicht für den politischen Gegner“, sondern sie schütze vor einem „dämonisierten Feind, vor dem man angeblich Angst haben muss“. Diese Formulierung blendet aus, dass die AfD in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Das ist keine Dämonisierung, sondern eine behördliche Feststellung auf Grundlage konkreter Belege. Wer diesen Unterschied verwischt, stellt begründete demokratische Abgrenzung auf eine Stufe mit diffuser Furcht vor einem erfundenen Gegner.

Ähnlich verkürzt argumentiert der Text bei der Migrationsdebatte. Wer diese Politik infrage stelle, werde „sofort als Ausländerfeind stigmatisiert“, heißt es dort. Auch hier fehlt die Unterscheidung zwischen sachlicher Kritik an konkreter Politik und Rhetorik, die tatsächlich menschenfeindlich ist. Genau diese Vermischung erzeugt ein Opfernarrativ, in dem jede Einordnung schon als Repression erscheint.

Bemerkenswert ist zudem der Kontext. Philipp Ebert hat denselben Autor bereits 2025 zur Meinungsfreiheit interviewt, damals mit einer ganz ähnlichen Schlagseite. Auch dort ging es um angebliche staatliche Überreaktionen, ohne die Gegenseite, also Schutz vor Extremismus und rechtsstaatliche Notwendigkeit von Ermittlungen, ernsthaft einzubeziehen. Wenn ein Meinungsbeitrag zum zweiten Mal dieselbe schiefe Grundannahme transportiert, ist das kein Zufall mehr, sondern eine redaktionelle Entscheidung.

Kritik an staatlichem Handeln ist notwendig und richtig. Aber sie braucht Maßstäbe. Wer Brandmauer und Corona-Politik in einen Satz packt, verliert genau die Differenzierung, die er von anderen einfordert.

Mit freundlichen Grüßen

Update 08.09.2026, ich erhielt eine Replik des Autors:

Sehr geehrter Herr Reichl,

ich danke für Ihren Leserbrief.

Es wird Sie nicht verwundern, dass ich Ihre Kritik nicht teile und Ihnen widerspreche.Sie überschätzen die Bedeutung, die die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz hat. Der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die für ihren internen Gebrauch das Etikett „gesichert rechtsextrem“ entwickelt hat. Sie ist nicht unabhängig, sondern gegenüber dem Innenministerium strikt weisungsgebunden. Sie ist also mitnichten eine objektive und unabhängige Instanz, die auf wissenschaftlicher Grundlage verbindliche Einstufungen trifft. Nach der Architektur des Grundgesetzes ist für solche verbindlichen Einstufungen einer politischen Partei ausschließlich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Verbotsverfahrens zuständig. Abgesehen davon: Über die Einstufung der Gesamtpartei als „gesichert rechtsextrem“ wird gerade vor dem Verwaltungsgericht Köln gestritten. Es ist unklar, ob die Unterlagen, die der Verfassungsschutz vorgelegt hat, dieses Diktum rechtfertigen können. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung hat der Verfassungsschutz seine Einstufung zurückgezogen. Niemand widerspricht Ihnen, wenn Sie darauf hinweisen, dass es in der AfD Extremisten und echte Nazis gibt. Ich auch nicht. Das ist so. Aber das Problem von Extremisten am Rand hat jede Partei, auch die Linke oder die Grünen. Entscheidend ist, wie viel Einfluss die Extremisten auf die Gesamtpartei haben. Mein Punkt ist aber noch ein ganz anderer: In der Demokratie entscheiden die mündigen Bürger und Wähler darüber, wie sie eine Partei einstufen. Das funktioniert aber nicht, wenn jede Diskussion mit einem Verweis auf „gesichert rechtsextrem“ abgebrochen, ja verhindert wird. Und es ist undemokratisch, die Politiker dieser Partei mit Gewalt zu bedrohen (s. Erfurt), auszugrenzen und zu entlassen (s. Diakonie Bremen). Das meine ich mit: einschüchtern. Vor diesem Hintergrund halte ich die Brandmauer für undemokratisch. Sie verhindert nämlich das, was eine Demokratie ausmacht: die geistige Auseinandersetzung um die besten Ideen und Problemlösungen.

Auch was die Migrationsdebatte betrifft, widerspreche ich Ihnen. Ja, es gibt unerträgliche, menschenverachtende Äußerungen im Zusammenhang mit Migranten. Und es gibt Ausländerfeinde. Es ehrt Sie, wenn Sie denen entgegentreten. Das tue ich im Übrigen auch. Aber das ist nicht der Punkt. Es ist in einer Demokratie normal, über die Grundfragen der Migration zu diskutieren. Dazu gehört auch die Frage, wie eine Gesellschaft ihre Migration kontrolliert und steuert. Kein Land auf der Welt akzeptiert unbegrenzte und ungesteuerte Migration. Wieviel Migration eine Gesellschaft will und verträgt – das entscheiden in einer Demokratie die Bürger nach intensiven Debatten. Wie das geht, zeigen in der letzten Zeit die Demokratien in Skandinavien, die ihre ursprünglich sehr liberale Migrationspolitik deutlich verschärft haben. In Deutschland geht das nicht. Wer sich kritisch – und völlig legitim – zur aktuellen Migrationspolitik äußert, wird postwendend als „Ausländerfeind“ oder Schlimmeres gelabelt. Das ist die Einschüchterung, die ich meine.

Niemand hat ein Problem mit Widerspruch zu seiner Meinungsäußerung. Und niemand konstruiert ein „Opfernarrativ“, wie Sie es nennen, weil ihm in einer Diskussion widersprochen wird. Das ist eine oft gehörte, trotzdem falsche Unterstellung. Vielleicht sogar eine psychologische Projektion. Aber es gibt viel zu oft Stigmatisierungen und Ausgrenzungen bei bestimmten Diskussionsbeiträgen. Das ist eine Gemeinsamkeit bei den Themen Corona, Migration, Ukraine, Klima. Insofern gehören diese unterschiedlichen Themenkomplexe sehr wohl zusammen. Das meine ich mit Angstpolitik und Einschüchterung. Natürlich ist hier nicht der Raum, das genauer und detaillierter auszuführen. Ich empfehle Ihnen mein Buch: Angstpolitik, das letztes Jahr erschienen ist. Vielleicht wird dann (noch) klarer, was ich meine. Wenn Sie mir Ihre Adresse mitteilen, schicke ich Ihnen gerne ein Exemplar zu.

Vor diesem Hintergrund wird es Sie nicht verwundern, dass ich weder bei mir noch bei der NOZ eine „Schlagseite“, wie Sie es nennen, erkennen kann. Mein Beitrag ist eine pointierte und fundierte Meinungsäußerung. Genau um solche geht es – wenn ich das richtig sehe – in dieser Kolumne der NOZ. Und damit erfüllt die NOZ in vorbildlicher Weise den Auftrag, den Presse und Medien in einer Demokratie haben.

Schöne Grüße und alles Gute

Boehme-Neßler

Meine Antwort darauf:

Hallo Herr Boehme-Neßler,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich möchte auf einige Punkte konkret eingehen, weil ich denke, dass sie sich so nicht halten lassen.

Zur Einstufung durch den Verfassungsschutz. Das VG Köln hat im Februar entschieden, dass die Behörde die AfD bis zum Hauptsacheverfahren nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen darf. Das ist richtig, und ich hätte das in meinem ersten Brief präziser formulieren müssen. Aber das Gericht hat die Einstufung nicht kassiert, weil sie haltlos wäre. Es hat ausdrücklich verfassungsfeindliche Elemente erkannt, insbesondere bei muslimenfeindlichen Forderungen, und die Partei bleibt weiterhin Verdachtsfall mit nachrichtendienstlicher Beobachtung. Der Streitpunkt war allein, ob aus diesen Einzelbefunden schon ein verfassungsfeindliches Gesamtbild folgt. Das Hauptsacheverfahren ist offen, das Oberverwaltungsgericht Münster könnte in der nächsten Instanz zu einem anderen Ergebnis kommen. Ich will das nicht als abgeschlossen darstellen. Aber selbst das Gericht, das der Behörde in der Sache widersprochen hat, sieht keine unbescholtene Partei.

Zur Diakonie Bremen. Ich glaube, hier verwechseln Sie zwei unterschiedliche Dinge. Die Mitarbeiterin wurde nicht wegen einer Meinungsäußerung entlassen, sondern wegen einer aktiven Kandidatur für die AfD bei einer Kommunalwahl, zu einem Zeitpunkt, als die AfD Niedersachsen bereits vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft war. Eine kirchliche Trägerin, die für ihre Beschäftigten Loyalitätspflichten formuliert und diese Kandidatur als unvereinbar mit dem eigenen Auftrag bewertet, handelt im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts. Das ist bei sogenannten Tendenzbetrieben eine im deutschen Recht anerkannte Praxis, keine staatliche Einschüchterung. Die betroffene Frau hat angekündigt, dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, die Sache ist also möglicherweise noch nicht final entschieden. Man kann diese Praxis kritisieren, aber sie mit Erfurt in einen Satz zu stellen, wo es (soweit ich das recherchieren konnte) um tatsächliche Gewalt und Drohungen ging, verwischt für mich einen wichtigen Unterschied. Gewalt gegen Personen ist immer falsch, unabhängig von deren Parteizugehörigkeit. Daraus folgt aber nicht, dass die Brandmauer als politisches Konzept undemokratisch wäre. Das sind für mich zwei getrennte Fragen, eine juristisch-arbeitsrechtliche und eine normativ-politische.

Zu Erfurt selbst würde ich Sie bitten, den konkreten Vorfall zu benennen, auf den Sie sich beziehen. Ich finde Berichte über Angriffe auf Journalisten beim AfD-Parteitag im Sommer und über Drohungen im Vorfeld der Sachsen-Anhalt-Wahl, kann aber nicht sicher sagen, ob das deckungsgleich mit dem ist, was Sie meinen.

Zur Migrationsdebatte. Ihre These, dass in Deutschland eine kritische Auseinandersetzung mit der Migrationspolitik nicht möglich sei, halte ich für schwer haltbar. Die Bundesregierung hat in den letzten zwei Jahren Grenzkontrollen ausgeweitet und über Rückführungszentren in Drittstaaten diskutiert, öffentlich und mit breiter medialer Begleitung. Das zeigt zumindest, dass diese Debatte stattfindet und sich die Politik bewegt hat, teils mit ähnlicher Rhetorik wie in Skandinavien.

Zu Ihrem Grundargument, dass Corona, Klima, Ukraine und Migration durch ein gemeinsames Muster der Stigmatisierung verbunden seien. Das bleibt für mich eine These, keine Beobachtung. Sie setzen letztlich voraus, was Sie zeigen müssten, nämlich dass Kritik an diesen Politikfeldern in Deutschland systematisch mit unfairen Mitteln abgewürgt wird. Die von Ihnen genannten Einzelfälle tragen diese weitreichende These nicht, wenn man sie einzeln anschaut.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn der NOZ beim MDR die Pointe wichtiger ist als die Gefahr

Warum Philipp Eberts Spott über den MDR in der NOZ am eigentlichen Problem vorbeigeht, nämlich einer rechtsextremen Partei, die öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell abwürgen will.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Kommentar zur MDR-Aktion gegen mögliche Rundfunkkündigungen durch die AfD verfehlt den eigentlichen Kern des Problems, und trägt selbst zu seiner Verharmlosung bei.

Sie machen sich über die „Fallhöhe“ lustig, die der MDR mit Nachrichtensendung, Morgenradio und Musikfestival aufmacht. Das mag rhetorisch schwach gewählt sein. Der eigentliche Vorgang bleibt davon aber unberührt, nämlich dass eine in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei ernsthaft plant, über die Kündigung von Rundfunkstaatsverträgen die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender zu kappen. Das ist kein PR-Problem des MDR, das ist ein Angriff auf eine tragende Säule der Meinungsvielfalt.

Besonders schief ist die Formulierung, „behördenartige Apparate“ wie der ÖRR würden von „keinem Markt“ diszipliniert. Genau dieses Framing, Rundfunk als reine Kostenstelle statt als verfassungsrechtlich verankerte Institution zu behandeln, ist seit Jahren fester Bestandteil der AfD-eigenen Angriffe auf den ÖRR. Wer diese Sprache übernimmt, während er die AfD gleichzeitig kritisiert, schwächt die eigene Position erheblich.

Auch die Kontextlosigkeit fällt auf. Kein Wort dazu, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD explizit als gesichert rechtsextrem einstuft, kein Wort zu den konkreten Folgen einer Kündigung für die journalistische Grundversorgung ganzer Regionen. Stattdessen bleibt es bei der Pointe über eine missglückte Kampagne.

Kritik an einzelnen ÖRR-Formaten oder an ungeschickter Kommunikation ist legitim. Sie ersetzt aber nicht die Einordnung, worum es hier eigentlich geht.

Mit freundlichen Grüßen

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