Die NOZ nennt die AfD beim Namen, verschweigt aber ihre Verfassungsschutz-Einstufung. Und stellt sie rhetorisch auf eine Ebene mit parlamentarischer Linken. Das ist keine Ausgewogenheit, das ist Relativierung.
Hallo NOZ, hallo Frau Lehmann,
der Kommentar zur Kriminalstatistik benennt reale Probleme, arbeitet dabei aber mit einer Gleichsetzung, die der Faktenlage nicht standhält.
Lehmann schreibt, die AfD bediene sich einer Sprache der Spaltung. Das stimmt.
Doch der entscheidende Kontext fehlt. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das ist kein Meinungsurteil, sondern eine institutionelle Feststellung über eine Partei, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft. Diesen Unterschied zu benennen wäre die Aufgabe eines Leitkommentars gewesen.
Stattdessen stellt der Text AfD-Rhetorik und linke Gegenmobilisierung in eine Parallelkonstruktion, die strukturelle Gleichwertigkeit suggeriert. Wer eine verfassungsfeindliche Partei und parlamentarische Linke, die zur Gegenwehr aufrufen, rhetorisch auf eine Ebene zieht, relativiert nicht beide Seiten gleich. Er relativiert vor allem eine.
Das „Hochschaukeln“ der Extreme klingt ausgewogen. Es verwischt aber, dass Ursache und Reaktion keine symmetrischen Phänomene sind.
Mit freundlichen Grüßen