Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

Schlagwort: Rechtsextremismus (Seite 6 von 13)

NOZ und die AfD: Wenn Symmetrie die Realität verdeckt

AfD-Parteitag in Erfurt. Weidel „triumphiert“, die Gegner „hassen“. Die NOZ nennt die Partei kein einziges Mal aus eigener Feder rechtsextrem, zitiert aber unwidersprochen Weidels Spott über das Verfassungsschutzgutachten. Schieflage mit System.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert, hallo Frau Lehmann,

Ihre Berichterstattung vom 06.07.2026 zum AfD-Parteitag in Erfurt zeigt in Kombination ein Muster, das bereits aus früheren Ausgaben bekannt ist. Die Partei wird an keiner Stelle als das benannt, was sie laut Verfassungsschutzgutachten ist, nämlich gesichert rechtsextrem. Der Begriff taucht überhaupt nur einmal auf, und zwar in einem Zitat von Alice Weidel, die das Gutachten als „lächerliches Konvolut“ abtut. Eine eigene Einordnung der Redaktion fehlt komplett.

Dabei ist die juristische Lage deutlich unklarer, als Frau Lehmanns Formulierung suggeriert. Dass sich die AfD „bis zu einem weiteren Urteil juristisch erfolgreich zur Wehr gesetzt hat“, klingt nach einem Sieg in der Sache. Tatsächlich handelt es sich um ein laufendes Verfahren, die Einstufung ist vorläufig ausgesetzt, nicht aufgehoben. Diesen Unterschied hätte man erklären müssen.

Noch auffälliger ist die Schieflage zwischen den beiden Artikeln. Philipp Eberts Text über die Proteste konzentriert sich auf Pyrotechnik, vermummte Selbstjustiz und den Angriff auf Journalisten der „Jungen Freiheit“. Das sind reale Vorfälle, die zu Recht Erwähnung finden. Problematisch wird es aber, wenn schon die Überschrift die Demonstrierenden über „Hass“ definiert, während die Motivation dahinter (eine vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei) unerwähnt bleibt. Wer gegen Rechtsextremismus protestiert, hasst nicht einfach „die Rechten“, sondern verteidigt demokratische Grundwerte. Diese Nuance geht im Artikel verloren.

Rena Lehmanns Porträt von Weidel wiederum liest sich streckenweise wie eine Beschreibung geschickten Kampagnenmanagements, nicht wie kritischer Journalismus. Dass zwei der drei neu gewählten Stellvertreter dem Höcke-Lager zuzurechnen sind und „mehr Thüringer Linie“ ankündigen, wird referiert, aber nicht eingeordnet. Was das inhaltlich bedeutet, für eine Person, die wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole rechtskräftig verurteilt wurde, bleibt offen.

In der Summe entsteht ein Bild von zwei Lagern, dem einen „erfolgreich“ und „triumphierend“, dem anderen „hasserfüllt“ und in Teilen gewaltbereit. Diese Symmetrie existiert in der Sache nicht. Eine Partei, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft, und eine Protestbewegung, die genau dagegen auf die Straße geht, sind keine gleichwertigen Pole einer Debatte.

Mit freundlichen Grüßen

Ein NOZ-Interview mit dem Vorsitzenden der AfD-Jugendorganisation, das ihm alle Erklärungen abnimmt

Wie Tim Prahle in der NOZ dem AfD-Nachwuchspolitiker Jean-Pascal Hohm Raum gibt, Rechtsextremismus-Vorwürfe und den Begriff Bevölkerungsaustausch unwidersprochen als Missverständnis darzustellen.

Hallo NOZ, hallo Herr Prahle,

Ihr Interview mit Jean-Pascal Hohm liest sich wie eine Bühne für Selbstdarstellung, nicht wie eine kritische Befragung.Wenn Hohm die Einstufung als rechtsextremer Politiker durch den brandenburgischen Verfassungsschutz als bloße Einschätzung im politischen Wettstreit abtut, wäre eine Nachfrage fällig gewesen. Stattdessen lassen Sie diese Aussage einfach stehen. Genauso beim Begriff Bevölkerungsaustausch, den Hohm als rein beschreibend umdeutet, obwohl er zu den klassischen Versatzstücken rechtsextremer Verschwörungserzählungen gehört. Dass er selbst eingesteht, das Worst-Case-Szenario sei eine Zukunft ohne deutsche Mehrheitsbevölkerung, hätten Sie aufgreifen müssen, statt direkt zur nächsten Frage überzugehen.

Auffällig ist auch die Frageform. Verletzt es Sie oder Haben Sie Angst sind keine Fragen, die eine Position prüfen, sondern Fragen, die zum Sich-Erklären einladen. So bekommt Hohm reichlich Raum, seine Aussagen als Missverständnisse zu framen, ohne dass Sie an einer einzigen Stelle konkret nachhaken, welches dieser angeblich neunzig Prozent erklärbaren Zitate er denn nun erklären soll.

Ein Interview mit dem Vorsitzenden der AfD-Jugendorganisation darf durchaus kritische Distanz zeigen. Ihres tut das nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn Zensurwarnung der NOZ und Ebert wichtiger ist als die Höcke-Lüge selbst

Warum die NOZ bei der LfM-Rüge gegen einen Höcke-Podcast nur Kritiker der Behörde zu Wort kommen lässt und den eigentlichen Anlass aus dem Blick verliert.

Hallo NOZ, hallo Herr Ebert,

Ihr Artikel zur Rüge der Landesanstalt für Medien NRW gegen den Podcast von Ben Berndt wirft eine berechtigte Frage auf, nämlich wie viel inhaltliche Kontrolle Behörden über journalistische Angebote ausüben dürfen. Leider beantworten Sie diese Frage nur mit einer Stimme.

Sie zitieren Wolfgang Kubicki, der die Landesmedienanstalten als Relikte des 20. Jahrhunderts abtut, und Volker Boehme-Neßler, der vor einer psychologischen Vorzensur warnt. Was fehlt, ist eine Einordnung dieser Quellen. Boehme-Neßler hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch öffentlich als skandalös bezeichnet und mehrfach vor einem AfD-Verbot gewarnt. Das macht seine Einschätzung nicht automatisch falsch, aber es macht sie zu einer politisch verorteten Position, die man Ihren Lesern hätte mitteilen müssen.

Auch der eigentliche Anlass der Rüge gerät bei Ihnen aus dem Blick. Björn Höcke hat in dem Podcast behauptet, die SA habe gar keine Parole gehabt, eine Aussage, die schlicht unwahr ist. Genau das hat die Landesanstalt beanstandet, nicht eine generelle Meinungsäußerung. Wer daraus eine Zensurdebatte macht, verschiebt die Frage von der journalistischen Sorgfaltspflicht auf ein angeblich bedrohtes Grundrecht.

Eine ausgewogene Berichterstattung hätte auch fragen können, warum ein Format mit sechs Millionen Aufrufen eine Falschbehauptung über ein NS-Symbol unwidersprochen stehen lässt. Diese Frage stellen Sie nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn die eigenen Zahlen gegen die eigene These sprechen. Wie ein mopo-Text in der NOZ rechtsextreme Gewalt kleinredet, während er linksextreme Militanz seziert.

Die NOZ druckt einen mopo-Text zu linksextremer Gewalt. Drei Absätze Erklärung für die eine Seite, ein Satz für den Anstieg rechtsextremer Gewaltbereiter um zwei Drittel. Und der Fall Reutlingen wird als geklärt verkauft, obwohl die Täter unbekannt sind.

Hallo NOZ, hallo Frau Clausen,

Ihr Text über die zunehmende Gewalt aus der linksextremen Szene benennt ein reales Problem, baut die Erzählung aber auf einer schiefen Statik auf.

Die eigenen Zahlen aus dem Artikel zeigen das deutlich. Die linksextreme Anhängerschaft mit Gewaltbereitschaft bleibt in Hamburg mit rund 800 Personen praktisch stabil, während die Zahl gewaltorientierter Rechtsextremisten um etwa zwei Drittel steigt, von 150 auf 250. Für die linke Szene liefern Sie drei Absätze Erklärung, Zersplitterung, interne Konflikte, kleine Gruppen mit hoher Schlagkraft. Für den Anstieg auf der rechten Seite bleibt ein einziger Satz am Ende des Textes, ohne jede Einordnung. Wachstum bei gleichbleibender Personenzahl wird ausführlich seziert, Wachstum der Personenzahl selbst fällt unter den Tisch.

Auch die Unterzeile arbeitet mit einer Schieflage. „Vermeintlicher Rechtsruck der Gesellschaft“ wertet eine Wahrnehmung ab, die Ihr eigener Zitatgeber, der Verfassungsschutz, ohne dieses Wort beschreibt. Die Behörde spricht von einer beobachteten Entwicklung, nicht von einer Einbildung. Das „vermeintlich“ stammt aus der Redaktion, nicht aus der Quelle.

Bei der Auswahl Ihrer Gesprächspartner bleiben Sie ebenfalls einseitig. Verfassungsschutz und Polizeigewerkschaft sind legitime Stimmen, stehen aber strukturell auf derselben Seite der Debatte. Eine Einordnung aus der Radikalisierungsforschung oder eine Gegenstimme fehlt komplett, obwohl Sie selbst erwähnen, dass unter den angegriffenen Fußballfans möglicherweise auch Rechtsextremisten und Neonazis waren. Dieser Punkt verschwindet sofort wieder aus dem Text.

Besonders schief liegt der Fall Reutlingen. Sie führen den Brand am Umspannwerk unter den linksextremistischen Anschlägen auf kritische Infrastruktur auf, als wäre die Täterschaft geklärt. Tatsächlich ermittelt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg nach aktuellem Stand ergebnisoffen wegen Brandstiftung. Es gibt weder ein Bekennerschreiben noch konkrete Hinweise auf die Identität der Täter. Der Verdacht auf eine linksextreme Motivation stützt sich bislang allein auf methodische Parallelen zu früheren Anschlägen in Berlin, wie auch Sicherheitskreise selbst einräumen. Das neben belegten Taten in einer Aufzählung zu platzieren, verwischt den Unterschied zwischen Verdacht und Tatsache.

Linksextreme Gewalt zu dokumentieren ist richtig und nötig. Aber wer dabei die eigenen Zahlen zur wachsenden rechtsextremen Gewaltbereitschaft in einem Nebensatz versteckt und unbestätigte Verdachtsfälle wie gesicherte Taten behandelt, betreibt keine Bestandsaufnahme, sondern Auswahl mit Schlagseite.

Mit freundlichen Grüßen

Ein Freispruch ohne Urteil – Warum der NOZ-Artikel zum AfD-T-Shirt nach dem Angriff auf Michael Meister ins bekannte Muster der Partei-Schonung passt

Die NOZ lässt die AfD-Version unwidersprochen ausklingen, während die parteiübergreifende Kritik am Angriff auf Meister in einem Satz verschwindet. Ein weiteres Beispiel für die vorsichtige Schonung, die der Partei in der Berichterstattung regelmäßig zugutekommt.

Hallo NOZ, hallo Frau Wehmeyer,

Ihr Artikel zum T-Shirt-Vorfall nach dem Angriff auf den AfD-Abgeordneten Michael Meister wirkt auf den ersten Blick wie ein Beispiel für ordentliche Recherche. Bei genauerem Lesen zeigt sich aber eine Schieflage, die sich in die gewohnte Berichterstattung der NOZ über die AfD einreiht.

Die Verurteilung des Angriffs durch SPD, CDU, Linke und FDP wird in einem knappen Satz erledigt. Danach folgen mehrere Absätze mit ausführlichen Zitaten des AfD-Pressesprechers Eric Schellenberger, eine genaue Chronologie zum Verbleib des Kleidungsstücks und schließlich die eigene Bildrückwärtssuche Ihrer Redaktion. Der Text endet exakt an dem Punkt, an dem diese Suche „keinen Treffer“ ergibt. Das liest sich wie eine Bestätigung der AfD-Darstellung, ist aber methodisch dünn. Kein Treffer bei Temu oder Amazon belegt nicht die Echtheit des Bluts, er widerlegt lediglich eine sehr spezifische Behauptung aus den sozialen Medien. Wer den Artikel bis zum Schluss liest, nimmt trotzdem den Eindruck mit, die Sache sei geklärt und die AfD im Recht.

Genau diese Asymmetrie kennt man von der NOZ-Berichterstattung zur AfD inzwischen aus mehreren Fällen. Jonas Koch hat in mehreren Artikeln zur Verfassungsschutz-Einstufung der AfD in Niedersachsen den Begriff „Rechtsextremismus“ konsequent vermieden, obwohl er direkt aus der Quelle stammt. Jean-Charles Fays porträtierte den AfD-Landratskandidaten Jörg Dilge als „pragmatischen Unternehmer“, während dessen Verharmlosung der Höcke-Verurteilung kaum mehr als eine Randnotiz blieb. Und Lucas Wiegelmann forderte erst vor wenigen Monaten unter dem Titel „Fairness statt Häme“ einen schonenderen Umgang mit der Partei.

Ihr Artikel mag im Einzelnen solide gearbeitet sein, das ist kein Vorwurf gegen die Bildrückwärtssuche an sich. Aber die Gewichtung, mit der ein methodisch schwacher Befund zum Schlusswort wird, während die parteiübergreifende Kritik am Angriff selbst kaum Raum erhält, passt zu einem Muster, das sich durch die NOZ-Berichterstattung zieht. Wer Rechtsextremismus nicht ausdrücklich verharmlost, aber bei jeder Gelegenheit den vorsichtigeren, AfD-freundlicheren Rahmen wählt, trägt trotzdem zur Normalisierung bei.

Mit freundlichen Grüßen

PS: In diesem Zusammenhang möchte auf ein aktuelles Gutachten hinweisen, dass die Verfassungswidrigkeit der AfD beweist: https://afd-gutachten.de/

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