Leserbriefe, Medienkritik & politische Analysen

AfD-Verbot – Ein Cover ist kein Verfahren

Warum Lucas Wiegelmanns Contra zum AfD-Verbotsverfahren ein Spiegel-Titel mit einer Prüfung in Karlsruhe verwechselt, und was Karsten Krogmann dagegen richtig gewichtet.

Hallo NOZ, hallo Herr Krogmann, hallo Herr Wiegelmann,

die Gegenüberstellung zum AfD-Verbotsverfahren ist eine gute Idee. Herr Krogmann nennt das Parteienverbot ein zweischneidiges Schwert und begründet, warum der Ernstfall eine gründliche Prüfung verlangt. Herr Wiegelmann hat einen berechtigten Punkt, wenn er vor einem Trotzeffekt warnt. Das Spiegel-Cover zu Ulrich Siegmund zeigt, wie Zuspitzung nach hinten losgehen kann.

Ein Magazintitel und ein Verfahren in Karlsruhe sind aber zwei verschiedene Dinge. Das Cover war eine journalistische Zuspitzung. Das Bundesverfassungsgericht fragt dagegen, ob eine Partei nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will. Das ist eine Prüfung mit Belegen und keine Verteufelung. Auch die 43,8 Prozent in Sachsen-Anhalt beweisen keine Cover-Wirkung, denn die Umfragen lagen schon zu dieser Zeit bei 41 bis 43 Prozent.

Wenn Herr Wiegelmann schreibt, das Problem sei nicht die Organisation, sondern die Wählerschaft, übergeht er den Kern von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz. Der richtet sich ausdrücklich gegen Organisationen. Und die Warnung vor einer „AfD 2“ lässt außer Acht, dass mit einem Verbot auch die Gründung von Ersatzorganisationen untersagt wird.

Der Verzicht auf ein Verfahren sei „schon mal ein Anfang“, heißt es zum Schluss. Wie der zweite Schritt aussieht, bleibt offen, ebenso die Frage, was geschieht, wenn eine Partei Regierungsmacht erlangt und die Prüfung versäumt wurde. Diese Frage stellt Herr Krogmann zu Recht.

Mit freundlichen Grüßen

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1 Kommentar

  1. Sabine Driehaus

    Bei einem möglichen AfD-Verbot wird ständig vergessen, dass eine verbotene Partei keine staatliche Finanzierung mehr erhält – auch bei der AfD kein unwesentlicher Betrag – nicht mehr in diesem Stil ihre Hetze und Desinformation in den Sozialen Medien verbreiten kann, nicht mehr in Talkshows eingeladen wird, natürlich nicht mehr gewählt werden kann und so auf Regierungsweg unseren Rechtsstaat und die Demokratie aushöhlen kann.
    Aber sobald die Sichtbarkeit eingeschränkt wird, wird sie meiner Ansicht nach auch Wähler:innen verlieren, denn die Sichtbarkeit im Internet hat sie groß gemacht und die im ÖRR und den seriösen Medien „normalisiert“ (und das heißt: wählbar gemacht).
    N.b. Ich kann nicht verstehen, wie eine Union eine gesichert rechtsextreme Partei vor einem Verbotsverfahren (verfassungsrechtliche Prüfung!) schützt mit dem Argument, ein Verbot sei keine Lösung und würde rechtlich scheitern, gleichzeitig aber ein Verbot von Vergesellschaftung auf den Weg bringt (auch das ist ein Grundgesetz), was das Wohnungsproblem in keiner Weise löst (Alternativlösungen bietet sie nicht) und lediglich einem anderen politischen Ansatz Steine in den Weg legt.
    Die, die den Grünen immer vorwarf, eine „Verbotspartei“ zu sein (ohne Beleg) ist selbst eine. Was wiederum zeigt, dass die Mittel immer dann „recht“ sind, wenn es dem eigenen Weltbild / der eigenen Agenda entspricht.
    Ich nehme die Union zunehmend als eine Partei wahr, die selbst keine Lösungen anbieten kann, aber ohne Unterlass gegen alle politischen Parteien links der Union hetzt und das verbietet, was ihr nicht passt – nur wenn es von links (von ihr) kommt, wohlgemerkt. Rechtsextreme kann man ja durch reden und alternative Politik stellen?!
    Eine solche Union ist tatsächlich verzichtbar.

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